In dem Verfahren über das Vermögen der Firma Deltoton GmbH, Mainfrankenpark 17, 87337 Dettelbach, vertr.d.d. Geschäftsführer Herrn Michael Gerull, Hadergasse 29,97421 Schweinfurt, eingetragen beim Amtsgericht Würzburg unter HRB 10217, Unternehmensgegenstand: Verwaltung und Verwertung eigener Immobilien und sonstigen Vermögensanlagen für eigene Rechnung sowie die Vermittlung von Immobilien, sowie alle Geschäfte, die geeignet sind, die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die der Erlaubnis nach § 32 I KWG bedürfen,wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen am 02.02.2015, 12:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gem. § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet.
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Hofstr. 3, 97070 Würzburg, Tel.: 0931/45202950.
Es wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde das Recht eingeräumt, Außenstände u. Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen, sowie personelle Maßnahmen zu ergreifen, falls dies erforderlich ist. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin wurden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt, § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.Es wurde angeordnet, dass Gegenstände, die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst würden, vom Gläubiger nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen und dass solche Gegenstände zur Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin eingesetzt werden können.
Würzburg, 02.02.2015 Amtsgericht
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