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Deltoton GmbH – Insolvenzberichtigung

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In dem Verfahren über das Vermögen der Firma Deltoton GmbH, Mainfrankenpark 17, 87337 Dettelbach, eingetragen beim Amtsgericht Würzburg unter HRB 10217, Unternehmensgegenstand: Verwaltung und Verwertung eigener Immobilien und sonstigen Vermögensanlagen für eigene Rechnung sowie die Vermittlung von Immobilien, sowie alleGeschäfte, die geeignet sind, die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Die  Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die der Erlaubnis nach § 32 I KWG bedürfen, wird die Veröffentlichung des Beschlusses vom 02.02.2015 wie folgt berichtigt:

Es wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen heute um 12:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 1 und 2 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Rechtsanwalt Dr. Markus
Schädler, Hofstr. 3, 97070 Würzburg,

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume des Schuldners
zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Der Schuldner hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22
Abs. 3 InsO.
Dem Schuldner wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 Nr.
2, 1.Alt. InsO.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt, § 21
Abs. 2 Nr. 3 InsO.

Bei Vorliegen von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen werden die Drittschuldner
angewiesen, die pfändbaren Einkommensanteile einstweilen zu verwahren und dies dem
vorläufigen Insolvenzverwalter mitzuteilen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird als Sachverständiger gem. § 22 Abs. 1 Satz 2
Nr. 3 InsO damit beauftragt, zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des
Verfahrens decken wird; als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund
vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens des Schuldners
bestehen.
Das Gutachten ist binnen 6 Wochen zu erstellen.

Würzburg, 05.02.2015 Amtsgericht

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