Startseite Allgemeines DEMAT DIRECT EXPOSITION MANAGING AND TRADING GMBH-Insolvenzeröffnung
Allgemeines

DEMAT DIRECT EXPOSITION MANAGING AND TRADING GMBH-Insolvenzeröffnung

Teilen

Am 09.08.2016 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren  DEMAT DIRECT EXPOSITION MANAGING AND TRADING GMBH, Carl von Noorden Platz 5, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 27428),vertreten durch:

  1. Diana Schnabel, (Geschäftsführerin),
  2. Dr. Ing. Eberhard Döring, (Geschäftsführer),  eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, Internet: www.hgw.de

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 14.11.2016

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 28.11.2016 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

  • Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
  • Wahl eines Gläubigerausschusses
  • Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
  • Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
  • Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
  • gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.08.2016

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

USA:E-Autos: Zuschlag oder Schlussverkauf? Warum Sie jetzt besser schnell handeln sollten

Also, Freunde der modernen Mobilität, es ist Zeit, sich warm anzuziehen –...

Allgemeines

Immobilienverkäufe der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG: Warum Anleger Geduld haben müssen

Die derzeitige wirtschaftliche Lage auf dem Immobilienmarkt ist schwierig. Die DEGAG Deutsche...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Was bedeutet die Einladung zur Gläubigerversammlung für die Anleger der AOC Green Bond Schuldverschreibung?

Interviewer: Frau Bontschev, die Gläubiger der 7,50% Schuldverschreibung 2022/2027 (AOC Green Bond)...

Allgemeines

Christian Lindner, die BaFin und der Immobiliencrash: Wie die Politik und lasche Regulierungen den Markt ins Wanken brachten

Die gegenwärtige Welle von Insolvenzen im deutschen Immobiliensektor wirft ein grelles Schlaglicht...