DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Frankfurt am Main
ISIN: DE000A0XFSF0 / WKN: A0XFSF
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2024/I
Die ordentliche Hauptversammlung vom 21. November 2024 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. November 2029 einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, nachrangige oder nicht nachrangige auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen„) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 325.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte und Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten auf insgesamt bis zu 53.888.662 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 53.888.662 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen.
Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Ermächtigungsbeschluss näher bezeichneten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen ausschließen.
Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main (HRB 89041) hinterlegt.
Zur Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, denen diese aufgrund des vorgenannten Ermächtigungsbeschluss gewährt wurden bzw. werden, wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 53.888.662,00 durch Ausgabe von bis zu 53.888.662 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024/I) und eine entsprechende Neufassung von § 5 Abs. 5 der Satzung beschlossen.
Der Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft vom 11. Februar 2019 (Tagesordnungspunkt 2) über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts und das Bedingte Kapital 2020/I sind aufgehoben.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Bekanntmachung des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat, der am 11. Oktober 2024 im Bundesanzeiger zu Punkt 9 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG veröffentlicht worden ist, verwiesen.
Frankfurt am Main, im November 2024
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Der Vorstand
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