DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Frankfurt am Main
ISIN: DE000A0XFSF0 / WKN: A0XFSF
Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
1. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2020/I) sowie entsprechende Änderung der Satzung |
Die ordentliche Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG vom 22. September 2020 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 53.328.662,00 durch Ausgabe von bis zu 53.328.662 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020/I) sowie die Satzung entsprechend zu ändern. Gleichzeitig wurde das Bedingte Kapital 2019/I aufgehoben.
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 11. Februar 2019 unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaften begeben wurden oder noch begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht begründen.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 26. August 2020 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG vom 22. September 2020 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.
Der Beschluss und die entsprechende Satzungsänderung wurden noch nicht ins Handelsregister eingetragen.
2. |
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts und zur Einziehung der Aktien |
Die ordentliche Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG vom 22. September 2020 hat unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, die von der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien aufzuheben und der Gesellschaft eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu erteilen.
Der Erwerb bzw. die Verwendung eigener Aktien kann im Rahmen des Ermächtigungsbeschlusses unter Ausschluss des Andienungsrechts bzw. des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 21. September 2025.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 26. August 2020 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG vom 22. September 2020 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.
Langen, im September 2020
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Der Vorstand
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