Rauchmelder sind in Deutschland in fast allen Bundesländern Pflicht und können Leben retten. Sie sind im „vorbeugenden Brandschutz“ verankert und müssen in jedem Schlafraum und Flur installiert werden. In Sachsen galt diese Regelung bisher nur für Neu- und Umbauten. Doch eine neue Bauordnung, die im Juli des letzten Jahres beschlossen wurde, ändert dies: Bis zum 31.12.2023 müssen auch ältere Gebäude nachgerüstet werden. Dies betrifft rund 2,4 Millionen Wohnungen und Einfamilienhäuser.
Vermieter sind für den Kauf und die Installation der Rauchmelder verantwortlich. Trotz anfänglicher Lieferengpässe glaubt der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VDW), dass die Frist eingehalten wird. Es gibt jedoch Engpässe bei Handwerkern und Widerstand einiger Mieter gegen den Einbau. Vermieter dürfen für Modernisierungsmaßnahmen, einschließlich des Einbaus von Rauchmeldern, die Wohnung betreten, müssen dies aber schriftlich ankündigen.
Mieter, deren Wohnungen nicht rechtzeitig mit Rauchmeldern ausgestattet sind, behalten ihren Versicherungsschutz. Die Kosten für den Rauchmelder können auf die Miete umgelegt werden, während die Instandhaltungskosten vom Vermieter getragen werden. Es ist wichtig, dass Mieter den Rauchmelder nicht verstellen und seine Funktion sicherstellen.
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