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DENK.MALGUT Immobilien Gesellschaft mbH-müssen sich Anleger Sorgen machen?

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Auch dieses Unternehmen hat Geld vermittels Crowdinvesting eingesammelt. Das zum Thema „Bremptner HOF II“. Natürlich schauen wir auch hier einmal in die aktuelle Bilanz, wenn eine solche veröffentlicht wird. Es ist allerdings eine Bilanz, die uns nachdenklich macht, denn aus unserer Sicht zeugt diese Bilanz nicht von einer wirtschaftlich erfolgreichen Tätigkeit.

DENK.MALGUT Immobilien Gesellschaft mbH

Mönchengladbach (vormals: Tönisvorst)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

B I L A N Z zum 31.12.2016

DENK.MALGUT Immobilien GmbH

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Umlaufvermögen
I. Vorräte 138.520,40 38.413,68
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 8.455,28
138.520,40 46.868,96
138.520,40 46.868,96

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -16.464,02 -11.014,96
III. Jahresfehlbetrag -8.124,77 -5.449,06
411,21 8.535,98
B. Rückstellungen 500,00 500,00
C. Verbindlichkeiten 137.609,19 37.832,98
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 137.609,19 (Euro 37.832,98)
138.520,40 46.868,96

Anhang

Grundlagen und Methoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze in der Bilanz der DENK.MALGUT Immobilien GmbH zum 31.12.2015 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sind, soweit sie anwendbar sind, beachtet worden.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern der Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser zu Grunde gelegt. Insofern ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert insoweit notwendig abgeschrieben.

Die Forderungen uns sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildeten Erfüllungsbetrag bewertet und notwendig wie ausreichend bemessen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Auf die Bildung von aktiven und passiven latenten Steuern wurde nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet. DENK.MALGUT Immobilien GmbH, Bilanzbericht zum 31.12.2016

Sonstig Angaben

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Petra Prick bis 15.12.2016

Gerhard Drews ab 16.12.2016

Mike Hill ab 16.12.2016

Von der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird im Hinblick auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Mönchengladbach, den 04. Mai 2018

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 04.05.2018

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