Im Vordergrund stehen muss immer die Lage der Immobilie!!! Weiterhin muss garantiert werden, dass eine fachgerechte Sanierung des Objekts erfolgt und diese Sanierung auch von einem unabhängigen Experten baubegleitend überwacht wird. Der Steuervorteil sollte für jeden Immobilienerwerber immer nur das Sahnehäubschen obendrauf sein, niemals aber bitte mit in ihre wirtschaftlichen Berechnungen der Immobilie einfließen. Klug ist es, die ersparten Steuern in zusätzliche Tilgung zu stecken. Einen Verkäufer einer Denkmalschutzimmobilie, der Ihnen eine Immobilie zum Erwerb „mit den ersparten Steuern schön rechnet „, den jagen Sie bitte ganz schnell vom Hof. Das „bessere Steuerleben“ einer Denkmalschutzimmobilie dauert immer 12 Jahre. Mal ehrlich, wissen Sie heute schon, wie sich ihre steuerliche Situation in den nächsten Jahren entwickelt? Wissen Sie, ob das Berechnungspapier des Verkäufers auch nur annährend an die Realität herankommt? Nein, das wissen sie sicherlich im Regelfall nicht und deshalb sollten Sie immer von dem schlechtest anzunehmenden Fall ausgehen beim Erwerb einer Immobilie mit erhöhten Steuervorteilen, nämlich dass Sie keine Steuervorteil haben. Das bedeutet die Immobilie muss sich ohne Steuervorteil rechnen bzw. es muss abzusehen sein, wann die Immobilie sich dann für den Erwerber rechnet. Glauben Sie bitte auch nicht irgendwelchen Mietprognosen, die in solchen Berechnungen auf der Einnahmenseite oft auftauchen. Bestehen Sie auf einer Erstvermietungsgarantie des Verkäufers zu dem von ihm benannten Mietpreis. Die Wohnung muss für den Mietpreis mindestens 12 Moante vermietet sein. Nicht, dass Sie bei der Erstvermietung bereits Probleme haben, die veranschlagte Miete zu bekommen. Ein seriöser Verkäufer sollte damit keinerlei Problem haben. Wenn doch, dann sollten Sie bitte isngesamt VORSICHTIG werden bei dem beratenden Verkäufer mit irgendwelchen Aussagen.
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