Denkmal Invest AG
Bad Nauheim
AG Friedberg, HRB 8262
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 30. Oktober 2018, 13:00 Uhr
in den Räumen des Notariats Dr. Braunfels und Dr. Oppermann
Königsallee 31, 40212 Düsseldorf
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Denkmal Invest AG zum 31.12.2017 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RGT Treuhand Revisionsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niddastraße 91, 60329 Frankfurt/Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
Ergänzende Informationen zur Hauptversammlung
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und dabei der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 9. Oktober 2018, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag) zu beziehen. Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 29. Oktober 2018, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich – neben der Notwendigkeit zur Anmeldung – ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Versammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt. |
|
2. |
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte (Personen ihrer Wahl) ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht am Tag der Hauptversammlung in den Räumen des Notariats Dr. Braunfels & Dr. Oppermann oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die oben genannte Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt). Entsprechendes gilt für den Nachweis des Widerrufs der Vollmacht. |
Bad Nauheim, im September 2018
Der Vorstand
Denkmal Invest AG
Gedern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
AKTIVA
Euro | Gesamtjahr/Stand Euro |
Euro | Vorjahr Euro |
|
A. Anlagevermögen | ||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
II. Sachanlagen | 0,00 | 1.041,00 | ||
III. Finanzanlagen | 1.766.816,01 | 2.566.815,00 | ||
B. Umlaufvermögen | ||||
I. Vorräte | ||||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 26.950,39 | 100.900,78 | ||
III. Wertpapiere | ||||
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 7.516,96 | 34.440,70 | ||
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 484,16 | 0,00 | ||
Summe Aktiva | 1.801.767,52 | 2.703.197,48 | ||
PASSIVA |
||||
Euro | Gesamtjahr/Stand Euro |
Euro | Vorjahr Euro |
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A. Eigenkapital | ||||
I. Gezeichnetes Kapital | 2.700.000,00 | 2.700.000,00 | ||
II. Kapitalrücklage | 16.315,00 | 16.315,00 | ||
III. Gewinnrücklagen | ||||
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag | -1.083.249,02 | -22.146,06 | ||
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | ||||
B. Rückstellungen | 9.785,00 | 7.800,00 | ||
C. Verbindlichkeiten | 158.916,54 | 1.228,54 | ||
D. Rechnungsabgrenzungsposten | ||||
Summe Passiva | 1.801.767,52 | 2.703.197,48 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten (vgl. auch § 26g EGAktG). Wesentliche Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des BilRUG haben sich nicht ergeben. Insbesondere haben sich keine Auswirkungen im Zuge der erstmaligen Anwendung der Schwellenwerte nach dem BilRUG in Bezug auf die Anpassung der Vorjahreswerte ergeben.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Firma: Denkmal Invest AG
Sitz: Gedern
Registergericht: Amtsgericht Friedberg, HRB 8262
Die Gesellschaft ist nach den Umschreibungen der Größenklassen des § 267 HGB sowie unter Berücksichtigung von § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB eine „kleine Kapitalgesellschaft“ im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266 HGB unter Berücksichtigung der Erleichterungsvorschrift des § 266 Abs. 1 S. 3 HGB für kleine Kapitalgesellschaften gegliedert.
Hinsichtlich der Aufstellung des Anhangs macht die Gesellschaft von den nach dem Handelsgesetzbuch für kleine Kapitalgesellschaften eingeräumten Erleichterungen Gebrauch.
Beim Jahresabschluss wurden im Wesentlichen die bisher angewandten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden übernommen. Auswirkungen aus den gesetzlichen Änderungen des BilRUG haben sich für die Gesellschaft nicht ergeben.
2. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Vermögengegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Sie erfolgt im Zugangsjahr pro rata temporis.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet.
Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage einer Tochtergesellschaft erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungsbuchwertes.
Eine Abwertung der übrigen Tochtergesellschaften war nicht erforderlich. Aufgrund unserer Ertragsplanungen für die Tochtergesellschaften für die Jahre 2015 bis 2026 ergeben sich Unternehmenswerte, welche oberhalb der Bilanzansätze der Tochtergesellschaften liegen. Inwieweit die den Bewertungen zugrunde gelegten zukünftigen Ertragsprognosen realisiert werden können, ist aufgrund der bestehenden Unsicherheit zukünftiger Zahlungsströme naturgemäß ungewiss.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bewertet.
Lediglich für ein Darlehen gegen eine Tochtergesellschaft wurde eine Einzelwertberichtigung vorgenommen (s. dazu unter Nr. 3 „Abschreibungen“).
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Eigenkapital
Das Grundkapitel der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 2.700.000,00 und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 2.700.000 nennbetragslose Aktien. Die Aktien der Gesellschaft sind Inhaberaktien.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Oktober 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 26. Oktober 2020 um einen Betrag von bis zu insgesamt EUR 1.350.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Rückstellungen
Die Rückstellungen entsprechen dem Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Es wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten hatten am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Aus einer Aktienleihe bestanden am Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber einem Aktionär in Höhe von EUR 102.910.
Gedern, den 26. Oktober 2017
gez. Achim Stamm, Vorstand
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. November 2017
Amtsgericht Friedberg Aktenzeichen: HRB 8262 | Bekannt gemacht am: 29.06.2018 22:00 Uhr |
Veröffentlichungen des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. | |
Veränderungen | |
29.06.2018 | |
HRB 8262: Denkmal Invest AG, Bad Nauheim, Wilhelmstraße 2, 61231 Bad Nauheim. Die Hauptversammlung vom 02.05.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.700.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Fonds Wert Invest GmbH & Co. KG mit Sitz in Neubiberg (Amtsgericht München, HRA 91221) und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Neues Grundkapital: 4.600.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 02.05.2018 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom gleichen Tag mit der Fonds Wert Invest GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Neubiberg (Amtsgericht München HRA 91221) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. |
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