AG Halle Saale 59 IN 485/23:Im Insolvenzantragsverfahren bezüglich des Unternehmens „Der Back-Hans“ GmbH, ansässig in der Halleschen Straße 18, 06295 Lutherstadt Eisleben (eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Stendal unter HRB 212127), vertreten durch den Geschäftsführer Hanspeter Corente aus dem Mühlweg 2A, 06313 Hergisdorf, wurde am 28. Dezember 2023 um 11:30 Uhr eine vorläufige Vermögensverwaltung angeordnet. Laut dieser Anordnung dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters getroffen werden. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt von der Kanzlei FEIGL & ROTHAMEL, Hansering 5, 06108 Halle (Saale), ernannt.
Gläubiger der „Der Back-Hans“ GmbH sind aufgefordert, ihre Forderungen unter Berücksichtigung des Insolvenzbeschlusses geltend zu machen (gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Insolvenzbeschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelhinweis:
Die Entscheidung kann von der Antragstellerin mittels sofortiger Beschwerde angefochten werden. Des Weiteren steht auch jedem Gläubiger das Recht zu, bei vermuteter internationaler Unzuständigkeit des Gerichts eine sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung startet die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Beschwerde beim Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) entscheidend. Die Beschwerde muss schriftlich eingelegt oder zu Protokoll gegeben werden und sollte begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), den 28. Dezember 2023
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