Nicht jede Rückabwicklungsverfügung der BaFin erscheint ach auf der Seite der BaFin. Her erscheinen nur besonders renitente Unternehmen, die keinerlei Einsicht für die ausgesprochene Maßnahme der Rückabwicklung haben, so sagte es vor Jahren einmal Jochen Sanio. In der Tat ist uns so manche weitere Rückabwicklung bekanntgeworden die nicht auf der BaFin Seite veröffentlicht wurde. Ob das auch für die Entscheidung gegen das Unternehmen alphapool GmbH gilt wissen wir nicht. Diese Mitteilung kann immer noch kommen. Es hat sicherlich einen Grund warum gerade jetzt ein Schreiben der alphapool GmbH an die Anleger erfolgt ist. Gernot Fuhr, Geschäftsführer der alphapool AG, hat genau das Richtige getan in der Situation, er hat seine Anleger informiert bevor diese Vorgänge dann veröffentlicht werden. Wir kennen Gernot Fuhr als ehrlichen und sauber arbeitenden Kaufmann. Er war aus unserer Sicht immer der Bedenkenträger im Dreigestirn Thilgenkamp, Kulla und Fuhr. Wir haben uns Gestern die letzte Bilanz des Unternehmens noch einmal angeschaut. Hieraus geht hervor, das man im letzten Jahr erstmalig einen guten Gewinn erwirtschaftet hatte mit den Assets in die man investiert hatte, umso mehr könnte hier dann doch was für die Anleger übrig sein.
So ist es ja auch bei der Expert Plus GmbH mit dem Produkt Queensgold Pro. Hier kommt noch hinzu das es ja Stockungen geben soll. Ich bin gespannt wann etwas veröffentlicht wird.
Für den Kunden ist dieses Vorgehen unverständlich. Am Telefon bekommt man gesagt – keine Info zu diesem Thema.
Max