Um künftig eine Verwechslung von Vermögensanlagen mit alternativen Investmentfonds nach dem KAGB zu vermeiden, gilt Folgendes:
- Der Begriff „Fonds“ oder eine Bezeichnung, die diesen Begriff enthält, darf für die Bezeichnung der Vermögensanlage nicht verwendet werden.
- Dies gilt sowohl für den Verkaufsprospekt, wie auch für Werbeunterlagen und Vermögensinformationsblatt.
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