In Deutschland ist der Besitz von Cannabis für den persönlichen Gebrauch in geringen Mengen strafrechtlich nicht verfolgbar, wenn es sich um eine „geringe Menge“ handelt. Die genaue Definition variiert je nach Bundesland, liegt jedoch oft bei weniger als 10 Gramm. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Besitz von Cannabis legal ist. Es wird lediglich nicht strafrechtlich verfolgt, wenn es sich um eine geringe Menge handelt.
Andere illegale Drogen wie Kokain, Heroin, Ecstasy und Amphetamine sind nach wie vor illegal, und der Besitz, die Herstellung, der Handel und der Konsum dieser Drogen sind strafbar. Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Bestimmungen bezüglich Drogenbesitz und -konsum in Deutschland komplex sein können und sich ändern können. Es wird empfohlen, sich stets über die aktuellen Gesetze und Regelungen zu informieren.
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