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Der Brief des vermeintlichen Anlegeranwaltes zum Thema „Picam/Piccor/Piccox“

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Wir finden den Brief inhaltlich „bedenkenswert“, denn er weist aus unserer Sicht so manchen Inhalt auf, den man sicherlich ernsthaft hinterfragen muss und möglicherweise auch nicht so stehen lassen darf. Natürlich unterstützen wir jede Aktivität gerne, die mehr Licht in den gesamten Vorgang Picam/Piccor/Piccox bringt, aber das muss dann auch SINNVOLL sein. Manche Aktionen aber sind aus unserer Sicht so „hirnrissig“, dass man fast nicht glauben kann, dass man es mit intelligenten Menschen zu tun hat. Denkt man dann noch daran, dass die Initiatoren solcher hirnrissigen Aktivitäten Anleger beraten haben, dann kann man nur den Kopf schütteln.
Fakt ist doch, dass es ein allseits bekanntes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Berlin gibt, und zumindest die an dem uns bekannten Gespräch teilhabenden Personen wissen auch genau, wer dort alles als Beschuldigter gilt. Gerade ein Rechtsanwalt sollte doch wissen, was dies in der Konsequenz bedeutet für solche Gespräche. Alles außer dem „Grussaugust“ wird ein Beschuldigter doch nie herauslassen in solchen Gesprächen. Das wird sicherlich dann auch der Rat des Rechtsanwaltes sein, der den Beschuldigten vertritt.

Mal unterstellt, wir würden es da mit einer „Plaudertasche“ zu tun haben bei den Beschuldigten im Piccor AG Skandal, was glauben Sie, wie der sich in die Bredouille bringen würde gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Wüsste irgendjemand von den Beschuldigten, wo noch Geld wäre oder wie und von wem es geklaut wurde, dann behält der das für sich – es gibt ja auch noch ein Leben danach – oder aber er nutzt sein Wissen, um andere Beschuldigte dann in die Pfanne zu hauen. Dass der sein Wissen benutzt, um Anlegern eines bestimmten Anwaltes oder Vermittlers zu helfen, ist sicherlich nicht glaubwürdig. Auch nicht hier im Vorgang Piccor AG.

Schaut man sich den an dem Gespräch teilgenommenen Rechtsanwalt an, dann kräuseln sich bei uns die Fußnägel und wir stellen uns natürlich die Frage, „warum der überhaupt an solch einer Veranstaltung teilnimmt?“ Nun, diese Frage muss man dem Rechtsanwalt selber stellen. Wir sind aber der Meinung, dass er durch seine Teilnahme an dieser Veranstaltung sich als Anlegerschutzanwalt „disqualifiziert“ hat. Erfahren haben wir vom Chef der Interessengemeinschaft zudem, dass der betreffende Rechtsanwalt spontan nicht sagen konnte, ob der bei uns abgebildete Brief wirklich aus seiner Kanzlei stammen würde. Er will das wohl bis heute Zeile für Zeile prüfen. Nun, auch das ist kein gutes Zeichen für einen angeblich qualifizierten Anlegerschutzanwalt, denn eigentlich sollte ich doch wissen, wenn ich den Brief gelesen habe, ob das aus meiner Feder stammt.

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