In seiner kurzen Stellungnahme schlägt er lediglich zwei Änderungen vor. Unter anderem fordert er weitere Beschleunigungen bei der nachgelagerten Fernleitungsinfrastruktur, um die jeweiligen Gasmengen fortleitend im Hinterland in das Erdgasnetz integrieren zu können.
Was die Bundesregierung plant
Die Bundesregierung plant Änderungen am so genannten LNG-Beschleunigungsgesetz, das seit Juni 2022 in Kraft ist und zum Ziel hat, die Energieversorgung zu diversifizieren und die dafür notwendige Infrastruktur möglichst rasch aufzubauen. Sie hat dem Bundesrat nun einen Entwurf vorgelegt, der weitere Beschleunigungen vorsieht, um einzelne Leitungen, die unabdingbar für die Abführung der angelandeten Gasmengen sind, zügig realisieren zu können – insbesondere im Binnenland. Zudem ist geplant, die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Anlagenstandorte fortzuentwickeln, um Ergebnisse bisher durchgeführter Machbarkeitsstudien abzubilden.
Nachnutzung ab 2043 konkretisieren
Nach der derzeit geltenden Fassung des LNG-Beschleunigungsgesetzes ist eine Genehmigung zur Nutzung der landseitigen LNG-Anlagen nach dem Jahr 2043 nur für einen Betrieb mit klimaneutralem Wasserstoff und dessen Derivaten möglich. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf soll die Voraussetzungen für diese Nachnutzung klarer fassen und eine behördliche Überprüfbarkeit gewährleisten.
Über die Bundesregierung in den Bundestag
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst eine Gegenäußerung dazu und legt beides dem Bundestag zur Entscheidung vor.
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