Gesellschaft

Der Bundestrojaner

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Seit Freitag ist das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts in Kraft. Alle 19 Bundes- und Landesgeheimdienste dürfen nun Trojaner-Schadsoftware benutzen. Ein weiteres Gesetz ist bereits im Bundesrat angelangt, das die Polizeibehörden ermächtigt, Trojaner bereits einzusetzen, noch bevor eine Straftat vorliegt.

Deutsche Polizei- und Zollbehörden verfügen schon seit 2017 über die gesetzliche Lizenz, solche Schadsoftware in Umlauf zu bringen. Parallel dazu ist eine neue Cybersicherheitsstrategie in Ausarbeitung, die unter anderem vorsieht, dass neu entdeckte Sicherheitslücken nicht veröffentlicht, sondern im Bedarfsfall an die Entschlüsselungs- und Bundestrojanerbehörde ZITIS weitergegeben werden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Gesellschaft

Bericht: Insolvenzantragsverfahren der Schlote Saar GmbH

Am 17.10.2024 wurde im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Saar GmbH...

Gesellschaft

Insolvenz: hydra newmedia GmbH

8 IN 1651/24 | In dem Verfahren über den Antrag hydra newmedia...

Gesellschaft

Philosophie der Zukunft nach den sozialen Medien: Rückkehr zur Realität?

Seit dem Aufstieg der sozialen Medien haben sich die Art und Weise,...

Gesellschaft

Die Zukunft der Automobilindustrie in Deutschland und Europa – Herausforderungen und Chancen im Zeichen des Klimaschutzes

Einleitung Die Automobilindustrie ist ein zentraler Wirtschaftszweig in Deutschland und Europa. Sie...