Seit Freitag ist das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts in Kraft. Alle 19 Bundes- und Landesgeheimdienste dürfen nun Trojaner-Schadsoftware benutzen. Ein weiteres Gesetz ist bereits im Bundesrat angelangt, das die Polizeibehörden ermächtigt, Trojaner bereits einzusetzen, noch bevor eine Straftat vorliegt.
Deutsche Polizei- und Zollbehörden verfügen schon seit 2017 über die gesetzliche Lizenz, solche Schadsoftware in Umlauf zu bringen. Parallel dazu ist eine neue Cybersicherheitsstrategie in Ausarbeitung, die unter anderem vorsieht, dass neu entdeckte Sicherheitslücken nicht veröffentlicht, sondern im Bedarfsfall an die Entschlüsselungs- und Bundestrojanerbehörde ZITIS weitergegeben werden.
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