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Der Bundeswahlleiter

3. Bekanntmachung
zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen
Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
am 25. Mai 2014

Vom 7. April 2014

Gemäß § 37 Absatz 1 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Satz 2 Europawahlordnung gebe ich die auf Grund § 14 Absatz 1 und 6 Europawahlgesetz getroffenen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses vom 14. März 2014 bekannt:

1.
Folgende Wahlvorschläge sind für die Europawahl 2014 zugelassen:
Gemeinsame Liste für alle Länder
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
DIE LINKE (DIE LINKE)
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
DIE REPUBLIKANER (REP)
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Partei Bibeltreuer Christen (PBC)
Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung – Politik für die Menschen (Volksabstimmung)
Bayernpartei (BP)
CHRISTLICHE MITTE – Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten (CM)
AUF – Partei für Arbeit, Umwelt und Familie, Christen für Deutschland (AUF)
Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale (PSG)
Alternative für Deutschland (AfD)
Bürgerbewegung PRO NRW (PRO NRW)
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
Listen für ein Land

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
in Bayern.
2.
Listenverbindungen bestehen bei der
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
zwischen den Listen für die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
3.
Die Bewerber und Ersatzbewerber in den zugelassenen Wahlvorschlägen sind nachstehend in der in § 34 Absatz 4 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Satz 2 Europawahlordnung vorgeschriebenen Form und der maßgeblichen Bewerberreihenfolge

mit dem Familiennamen, den Vornamen
dem Beruf oder Stand
dem Geburtsjahr, dem Geburtsort
der Anschrift

aufgeführt.

Wiesbaden, den 7. April 2014

– W/39910020 – WE2800 –

Der Bundeswahlleiter

Roderich Egeler

 

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