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Der DEGAG Vertrieb hat seine Vertriebspartner nicht mehr im Griff

geralt (CC0), Pixabay
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Auch am gestrigen Tag haben wir wieder fast 100 Aressen von möglichen geschädigten Anleger erhalten – natürlich anonym – Hinweise, aber mal ehrlich: Woher sollen die Adressen kommen, wenn nicht aus dem Vertrieb? Egal, wir schreiben die mutmaßlichen Anleger an und bieten ihnen die Möglichkeit, sich unserer Interessengemeinschaft (IG) anzuschließen. Natürlich entscheidet jeder selbst, ob er sich der IG anschließen möchte oder nicht.

Auffällig ist jedoch, dass manche IP-Adressen, von denen wir Hinweise erhalten, auf das Bundesland Rheinland-Pfalz und zumindest auf einen Standort dort schließen lassen. Selbst der eine oder andere Vertriebspartner erkennt nun möglicherweise, dass es wichtiger ist, dem Kunden zu helfen, als in den Verdacht zu geraten, etwas verschweigen zu wollen, um sich selbst zu schützen.

Unser Interesse liegt in der Aufklärung des Vorgangs, aber auch zunächst in der Bestandsaufnahme der aktuellen Situation bei den DEGAG-Gesellschaften. Ziel ist es, durch Experten beurteilen zu lassen, ob eine Restrukturierung der Gesellschaften wirklich möglich und sinnvoll ist. Dafür benötigen wir erfahrene Experten aus den Bereichen Insolvenzrecht, Steuerrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht – keine Vertriebler und keine Blogger. Das bedeutet, dass wir als IG außen vor bleiben, aber ein bis zwei Experten in den Anlegerbeirat entsenden, falls Herr Klein dem Vorschlag zustimmt.

Wichtig ist es, so viele Anleger wie möglich in der IG zu vereinen, um eine starke Position im Anlegerbeirat zu haben und bei einer möglichen Restrukturierung ein gewichtiges Wort mitreden zu können.

Im Moment ist die DEGAG noch eine Blackbox. Wir kennen keine internen Finanzdetails und können daher bisher nur Vermutungen anstellen. Sobald der Anlegerbeirat seine Arbeit aufgenommen hat, sollte die DEGAG einen Datenraum einrichten, in dem die Mitglieder des Beirats Einsicht in die Unterlagen nehmen können, um eine fundierte Beurteilung vorzunehmen. Natürlich gilt für diese Informationen eine detaillierte Verschwiegenheitspflicht – das muss allen Beteiligten klar sein.

Nach außen sollte immer ein gemeinsam abgestimmter Bericht veröffentlicht werden. Offen gelegt werden müssen:

  • Steuerverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt und möglicherweise der Kommune in Bezug auf Gewerbesteuer,
  • offene Provisionsforderungen der Vertriebspartner,
  • sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten,
  • sowie eine klare Übersicht über die aktuellen Einnahmen und das Vermögen der Gesellschaft.

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