Der Einheitliche Europäische Abwicklungsmechanismus SRM („Single Resolution Mechanism“) nimmt mit 1. Januarr 2016 seine operative Tätigkeit vollumfänglich auf. Ziel ist es dabei, innerhalb der Europäischen Währungsunion in Notlage geratene Banken geordnet abzuwickeln. Als nationale Abwicklungsbehörde für Österreich ist die FMA Teil des SRM, hat aber auf nationaler Ebene ihre vollumfängliche Tätigkeit in diesem Bereich bereits mit 1. Jänner 2015 aufgenommen. Die zentrale europäische Abwicklungsbehörde, der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung SRB („Single Resolution Board“) mit Sitz in Brüssel wurde zwar ebenfalls mit 1. Januar 2015 gegründet, hatte im Aufbaujahr aber lediglich die Kompetenz Abwicklungskonzepte und Abwicklungspläne zu entwickeln. Die FMA ist durch ihren Vorstand Mag. Klaus Kumpfmüller mit Sitz und Stimme im Entscheidungsorgan des SRB, dem Aufsichtsgremium, vertreten. Mit 1. Jänner 2016 wird dem SRM/SRB nun auch die Verantwortung für die Durchführung von Abwicklungs- und Restrukturierungsmaßnahmen für die knapp 150 grenzüberschreitend bedeutenden Banken bzw. Bankengruppen aus den teilnehmenden Mitgliedstaaten übertragen. Alle anderen Institute verbleiben in der vollen Verantwortlichkeit der nationalen Abwicklungsbehörden. Der SRM hat bei der geordneten Abwicklung von in Notlage geratenen Banken die Auswirkungen auf die Realwirtschaft sowie die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel so gering wie möglich zu halten. Mit 2016 übernimmt der SRB auch die Verwaltung des Einheitlichen Europäischen Abwicklungsfonds („Single Resolution Fund“, SRF), der aus Abgaben der Banken zu dotieren ist und im Endausbau mit rund € 50 Mrd. gefüllt sein soll. Österreichs Banken haben für das Jahr 2015 in Summe € 198,2 Mio. beigetragen.
„Die vollumfängliche Etablierung des Einheitlichen Europäischen Abwicklungsmechanismus SRM ist ein entscheidender Schritt zur Komplettierung der Europäischen Bankenunion und daher ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Stabilität der Europäischen Finanzmärkte“, so der Vorstand der FMA, Mag. Helmut Ettl und Mag. Klaus Kumpfmüller. Nach dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM, der gemeinsamen europäischen Bankenaufsicht unter dem Lead der Europäischen Zentralbank EZB, ist damit bereits die zweite Säule der europäischen Bankenunion fertiggestellt.
Über den SRM
Der SRM bildet den institutionellen Rahmen für die Abwicklung von in Notlage geratenen Banken aus teilnehmenden Mitgliedstaaten. Der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (SRB) unter dem Vorsitz von Dr. Elke König leitet und koordiniert die Abwicklung von Kreditinstituten, die entweder unter der Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) stehen, grenzüberschreitend tätig sind oder Mittel aus dem Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) beanspruchen. Im Rahmen der Europäischen Bankenunion kooperiert der SRB mit der Europäischen Kommission, der EZB sowie den nationalen Abwicklungs- und Aufsichtsbehörden. Die Zuständigkeit des SRB umfasst u.a. die Erstellung von Abwicklungsplänen sowie die Entwicklung eines Abwicklungskonzepts für aktuell knapp 150 bedeutende Banken und Bankengruppen der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Zu den weiteren Aufgaben des SRB gehören die Verwaltung des SRF sowie die Überwachung der einheitlichen Anwendung des europäischen Rechtsrahmens für Bankenabwicklung durch die nationalen Abwicklungsbehörden.
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