Der EU Asylkompromiss

Published On: Samstag, 10.06.2023By

Nach zähen Verhandlungen haben sich die Innenminister der 27 EU-Mitgliedstaaten am Donnerstagabend auf strengere Asylregeln geeinigt. Während einige diesen Kompromiss als „historischen Schritt“ bezeichnen, betrachten andere ihn als „historischen Fehler“. Die Einigung ermöglicht den Beginn von Verhandlungen mit dem EU-Parlament, bei denen noch Änderungen vorgenommen werden könnten. Die Einigung der EU-Innenminister wurde von Schwedens Migrationsministerin Maria Malmer Stenergard und der deutschen Innenministerin Nancy Faeser als „historisch“ bezeichnet, was bei vielen Innenministern auf Erleichterung stieß. Seit Jahren wird um eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gerungen, und daher wurde beim Treffen der Innenminister hart um verschiedene Änderungen gekämpft.

Nicht alle stimmten jedoch dem Kompromiss zu. Ablehnung kam insbesondere aus Polen und Ungarn. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban bezeichnete den Kompromiss als „inakzeptabel“ und warf Brüssel vor, Ungarn gewaltsam in ein Migrantenland verwandeln zu wollen. Dies bezog sich auf den Vorschlag, dass EU-Staaten zur Solidarität mit Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen verpflichtet sein sollen und beispielsweise Asylsuchende aufnehmen oder sich von dieser Verpflichtung freikaufen können. Der polnische Europaminister Szymon Szynkowski vel Sek bezeichnete einen solchen Mechanismus als nicht umsetzbar und schädlich und erinnerte daran, dass Polen erfolgreich die größte Flüchtlingskrise nach dem Zweiten Weltkrieg bewältigt habe.

Es gab auch Kritik von Politikern verschiedener Lager sowie von Migrationsforschern und NGOs. Ein Kritikpunkt betrifft beispielsweise den Vorschlag zur Vorprüfung von Asylanträgen von Menschen mit geringen Erfolgschancen an den EU-Außengrenzen. Demnach sollen Migranten aus Ländern, deren Anerkennungsquote im EU-Durchschnitt unter 20 Prozent liegt, einer Vorprüfung unterzogen werden. Diese Menschen sollen in streng kontrollierten Aufnahmezentren unter haftähnlichen Bedingungen überprüft werden, um festzustellen, ob sie eine Chance auf Asyl haben. Wenn nicht, sollen sie umgehend abgeschoben werden. Dieser Prozess soll innerhalb von maximal sechs Monaten abgeschlossen sein.

Die Mehrheit der Flüchtlinge, wie beispielsweise aus Syrien, Afghanistan und dem Sudan, soll weiterhin das Recht auf ein reguläres Verfahren haben. Deutschland konnte sich nicht mit seiner Forderung nach humanitären Ausnahmen von den umstrittenen Grenzverfahren für Familien mit Kindern durchsetzen, es gibt jedoch Ausnahmen für unbegleitete Minderjährige.

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