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Der Fall „Neckermann Strom GmbH“ von Rechtsanwalt Buerger

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Die Fußballer aus Donaustauf haben einen guten Sponsoren eingefangen: Die Neckermann Strom GmbH sponsort Klaus Augenthaler als Trainer. Anleger der Neckermanngruppe betrachten die Ereignisse kritisch.

„Die Anleger haben seltsame Gefühle dabei!“ Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen und bundesweit für Anleger der Neckermann Neue Energien AG und weiterer Unternehmungen der Neckermann-Energie-Gruppe als Interessenwahrer tätig, blickt kopfschüttelnd Richtung Süden, wo sich im beschaulichen Donaustauf ein Fußballzwerg mit viel Geld im Rücken für den Durchmarsch durch die Landesliga rüstet. Helfen soll dabei Fußballer-Legende Klaus Augenthaler. Das Trainergehalt für den Weltmeister von 1990 stammt offensichtlich vom Konto des Hauptsponsors, der Neckermann Strom GmbH. Buerger: „Die Neckermann Strom GmbH tritt hier auf der Bandenwerbung als seriöser Stromanbieter auf, hoffentlich wissen die Verantwortlichen, dass die nah verwandte Neckermann Neue Energien AG (NEE) viele Kapitalanleger mit so genannten Nachrangdarlehen um große Teile ihres Vermögens gebracht hat.“

Vorab: Die Neckermann-Unternehmungen haben nichts mit dem bekannten Reiseunternehmen zu tun. Den Namen sicherte man sich durch einen Namensträger, der heute mehr als unglücklich über die Zusage zur Namensnutzung ist. Neckermann Neue Energien AG oder die Neckermann Synenergy GmbH haben Beteiligungen an Solarprojekten verkauft und können nun die versprochenen Auszahlungen an die Anbieter nicht leisten. Gründe: Die beworbenen Anlagen existieren nicht, wurden nicht fertig gebaut oder bringen nicht die erhofften Erträge.

Ganz besonders bös’: Die Anleger investierten in Nachrangdarlehen. Im Fall einer Insolvenz haben sie nicht mal Anspruch auf einen Platz auf der Insolvenztabelle. Experten des „Grauen Kapitalmarktes“ wissen: hier droht der Totalausfall.

Buerger hat bereits in mehreren Fällen Rückabwicklungen der Anlage für Mandanten erreichen können und damit einen einklagbaren Titel geschaffen, der auch Ansprüche im Insolvenzverfahren sichert. Der Hagener Experte wird auch in einem aktuellen Beitrag des bayrischen Rundfunks zum Thema Nachrangdarlehen befragt. Rechtsanwalt Ralf Buerger vertritt aktuell über 200 Geschädigte aus dem Komplex NEE. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist er mit der Materie bestens vertraut.

Ob es sich beim Oberstaufer Hauptsponsor um ein Unternehmen handelt, das mit Vorsicht genossen werden sollte, steht aktuell nicht zur Diskussion. Gegen die Neckermann Strom GmbH gibt es aktuell keinerlei Vorbehalte oder negative Schlagzeilen. Allerdings sollte, so der Tenor des BR-Beitrags, die Historie des Hauptsponsors kritisch im Auge behalten werden. Ralf Buerger: „Der Unternehmensgründer B. als ‚Ökostrom-Frontmann‘ hat schließlich die massiven Anlegerverluste bei den Nachrangdarlehen zu verantworten – da sollte die Unternehmensphilosophie kritisch analysiert werden dürfen!“

Soweit die Neckermann Neue Energien AG die Neckermann Strom GmbH mit Geldern versorgt haben sollte, ist im Übrigen nicht auszuschließen, dass dieses Geld von den geprellten Anlegern stammt. Hierüber sollte die Neckermann Strom GmbH offen aufklären und ggfls. über eine Erstattung an die Anleger nachdenken.

Anmerkung der Redaktion:

Das Unternehmen hat übrigens eine gute Bilanz im Unternehmensregister hinterlegt.

Neckermann Strom GmbH

Norderstedt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014

EUR

31.12.2013

EUR

A. Anlagevermögen 45.807,00 4.457,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.220,00 625,00
II. Sachanlagen 43.587,00 3.832,00
B. Umlaufvermögen 4.059.989,22 302.306,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.851.833,73 84.598,17
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 35.940,28 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.208.155,49 217.708,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.258,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 192.958,40
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.105.796,22 502.979,60

Passiva

31.12.2014

EUR

31.12.2013

EUR

A. Eigenkapital 1.496.254,31 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 -12.500,00
II. Bilanzgewinn 1.471.254,31 -205.458,40
davon Verlustvortrag 205.458,40 3.010,83
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 192.958,40
B. Rückstellungen 349.528,43 5.700,00
C. Verbindlichkeiten 2.003.280,48 497.279,60
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.003.280,48 117.814,16
D. Rechnungsabgrenzungsposten 256.733,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.105.796,22 502.979,60

Anhang

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den einschlägigen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wird Gebrauch gemacht. Entsprechend der Vereinfachungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB hat die Gesellschaft keinen Lagebericht erstellt.

Eine Durchbrechung der Darstellungsstetigkeit fand nicht statt. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist gegeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihre Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 150,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie werden in der Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Auf die Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Anlagenspiegel wird gemäß § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.

Bilanzgewinn

Im Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag von TEuro 205,5 (Vj.: TEuro 3,0) enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen decken die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie für die Betriebskosten und Aufbewahrungskosten ab.

Verbindlichkeiten

In den sonstigen Verbindlichkeiten werden vor allem Rückzahlungsbeträge aus der Jahresverbrauchsabrechnung 2014 ausgewiesen.

Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.

Verbindlichkeitenspiegel

Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
zum 31.12.2014 kleiner 1 J. 1 bis 5 J. größer 5 J.
TEuro TEuro TEuro TEuro
aus Lieferungen und Leistungen 600,4 600,4 0,0 0,0
sonstige Verbindlichkeiten 1.402,8 1.402,8 0,0 0,0
Summe 2.003,2 2.003,2 0,0 0,0

Sonstige Angaben

Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn von TEuro 1.471,3 wie folgt zu verwenden:

1.  Vortrag auf neue Rechnung TEuro 1.471,3

Geschäftsführung

Geschäftsführer ist Florian Wessely

Norderstedt, den 27. April 2015

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