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Der Heilmann wieder

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Der CDU-Abgeordnete Heilmann hat sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt, um eine einstweilige Anordnung gegen die geplante Abstimmung zum neuen Klimaschutzgesetz im Bundestag zu erwirken. Diese Abstimmung soll am kommenden Freitag stattfinden. Heilmann argumentiert, dass den Parlamentariern nicht ausreichend Zeit zur Verfügung stehe, um den Gesetzentwurf angemessen zu prüfen. Diese Argumentation nutzte er bereits erfolgreich, um im vergangenen Sommer den Zeitplan für das Heizungsgesetz zu verzögern.

Die Regierungsparteien hatten vor kurzem beschlossen, das von der vorherigen Regierung eingeführte Klimaschutzgesetz zu ändern. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass nicht länger die Klimaziele für einzelne Sektoren im Fokus stehen, sondern eine gesamthafte Betrachtung der Klimabilanz erfolgen soll.

Dagegen argumentiert die Grünen-Abgeordnete Mihalic, dass der Gesetzestext den Abgeordneten bereits seit Tagen vorliege und betont, dass es sich bei dem Verfahren nicht um ein beschleunigtes handle. Sie vertritt die Ansicht, dass den Parlamentariern genügend Zeit zur Verfügung stand, um sich mit den Inhalten des Gesetzes auseinanderzusetzen.

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