Im Mai 2013 hatte der Südwestdeutsche Rundfunk (SWR) in einer Reportage aus dem Mercedes Stammwerk in Untertürkheim berichtet. Ein SWR-Reporter hatte sich als Leiharbeiter eines Daimler-Subauftragsnehmers anheuern lassen und mit versteckten Kameras seine Arbeit gefilmt. Der in der Reportage erhobene Vorwurf: Die Arbeit von Daimler-Mitarbeitern und per Werkvertrag beschäftigten Dienstleistern werde nicht eindeutig abgegrenzt. Ein Arbeitsrechtler beurteilte diese Praxis in der Dokumentation als illegal. Direkt nach der Ausstrahlung wollte der Daimler Konzern vom SWR eine Unterlassungserklärung haben, da seiner Meinung nach diese Aufnahmen illegal entstanden sein sollen. Durch diesen gerichtlichen Vorgang schadet sich Daimler sicherlich selber mehr, als wenn man den Vorgang hätte auf sich beruhen lassen.
Kommentar hinterlassen