Peter Fitzek, der sich selbst als „König von Deutschland“ bezeichnet und zu einer bekannten Figur in der „Reichsbürger“-Szene gehört, hat Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt. Das Landgericht Dessau-Roßlau bestätigte, dass die Berufungsverhandlung am 15. Januar beginnen soll, wobei zunächst drei Prozesstermine anberaumt wurden. Fitzek war vom Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Der 58-jährige Fitzek ist eine Schlüsselfigur der „Reichsbürger“-Bewegung, einer Gruppierung, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Gesetze nicht anerkennt. Er gründete die Organisation „Königreich Deutschland“, die in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Sachsen vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Die „Reichsbürger“-Szene ist bekannt für ihre Ablehnung der aktuellen staatlichen Ordnung und die Verbreitung von Verschwörungstheorien. Ihre Mitglieder erkennen die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsordnung nicht an und behaupten oft, das Deutsche Reich würde in den Grenzen von 1937 weiterbestehen.
Das bevorstehende Berufungsverfahren gegen Fitzek könnte die Aufmerksamkeit auf die Aktivitäten und die Ideologie der „Reichsbürger“-Bewegung lenken und deren Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung verdeutlichen. Angesichts der Schwere der ihm zur Last gelegten Straftaten und seiner Position in der „Reichsbürger“-Szene wird der Ausgang dieses Verfahrens sowohl von juristischem als auch von öffentlichem Interesse sein.
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