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Der Leverage Effekt und Eigenkapitalrendite

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In der öffentlichen Diskussion wird die Eigenkapitalverzinsung von Banken zuweilen als „unnatürlich“ bezeichnet.
Oft sind derart kritische Bewertungen allerdings alleine schon dadurch ausgelöst, dass Begrifflichkeiten nicht sauber getrennt werden: So wird etwa nicht zwischen Eigenkapital- und Umsatzrendite unterschieden – und auch die Unterscheidung zwischen der Rendite vor und nach Steuern findet häufig nicht statt.
Nähert man sich der Frage, ob sich eine „angemessene“ oder „natürliche“ Rendite bestimmen lässt, auf der Basis sorgfältig auseinander gehaltener Definitionen, ist ein Blick auf die Eigenkapitalrenditen verschiedener Branchen hilfreich. Es zeigt sich: Hohe Eigenkapitalrenditen sind keinesfalls außergewöhnlich.

Der Leverage-Effekt
Durch Einsatz von Fremdkapital kann die Eigenkapitalrendite gesteigert werden – theoretisch bis ins Unendliche. Allerdings ist dies stets mit höheren Risiken verbunden, denn in Bezug auf Gewinne und Verluste wirkt der Fremdkapitalhebel symmetrisch.

Es liegt in der Natur des Bankgeschäfts, Kredite nur zu einem Teil mit Eigenkapital zu unterlegen. Eine gewisse Hebelwirkung ist sinnvoll und führt dazu, dass die Banken ihrer Transformationsfunktion zwischen Ersparnissen und Investitionen gerecht werden können. Die Aufsichtsbehörden verlangen zur Begrenzung der Risiken von Fremdkapitalhebeln eine Mindesteigenkapitalunterlegung für alle Kreditgeschäfte. Im Bankensektor kann die Eigenkapitalrendite also nur innerhalb des durch diese Eigenkapitalpflichten fest vorgegebenen Rahmens erzielt werden. Wenn Banken eine gute Eigenkapitalrentabilität erreichen, hat dies mit „überzogener“ Risikoübernahme keinesfalls zu tun.

Neue Eigenkapitalanforderungen – kumulative Effekte im Auge behalten!
Im Zuge der Debatten zu Lehren aus der Finanzmarktkrise werden aktuell eine Reihe von neuen Eigenkapitalpflichten im Bankenbereich diskutiert, die die Eigenkapitalrenditen tendenziell belasten. Ein Bereich wachsender Besorgnis der Banken ist in diesem Zusammenhang jedoch vor allem die Gefahr unbeabsichtigter Folgen der vorgeschlagenen Reformen zur Eigenkapitalunterlegung. Die Anhebung des Gesamtniveaus des Kapitals ist zweifellos zu begrüßen. Allerdings ist es notwendig, kumulative Auswirkungen aller in Betracht gezogenen Maßnahmen, wie z. B. Kapitalrücklagen zum dynamic provisioning/buffering, die neue, engere Definition des Begriffs „Eigenmittel“, zusätzliche Liquiditätspuffer und die bereits vom Basel Committee on Banking Supervision beschlossenen Änderungen (wie z. B. erhöhte Risikogewichte für komplexe Verbriefungspositionen, für Marktrisiken/Handelsbuch) in einer Gesamtschau zu betrachten. Diese Maßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Risiken stehen, und es müssen ihre Rückwirkungen auf die Kreditversorgung der Wirtschaft sorgfältig geprüft werden. Notwendig ist deshalb eine umfassende Analyse des Ausmaßes der kumulativen Wirkungen dieser Regelungen. Eine solche Auswirkungsstudie sollte vorzugsweise durch den Baseler Ausschuss – und zwar vor der Implementierung und Verabschiedung von neuen Regeln – erfolgen. Eine stückweise, unkonsolidierte Vorgabe neuer Anforderungen führt wahrscheinlich nicht zu einem ausgewogenen Eigenkapitalrahmen.

Kurzfristige oder langfristige Renditeüberlegungen?
Teilweise wird argumentiert, dass weniger die Rentabilität an sich, sondern die Ausrichtung des Bankgeschäfts auf kurzfristige Renditeziele problematisch sei. Das „Kurzfristdenken“ in Banken stehe einer längerfristig ausgerichteten Strategie der Investoren, und damit dem langfristig optimalen Kapitaleinsatz in der Gesamtwirtschaft, entgegen. Jedoch sind Zweifel berechtigt, ob eine oft geforderte „Selbstbeschränkung“ – also eine freiwillig geringere Renditezielsetzung als möglich – per se die Nachhaltigkeit erhöht und falsche Investitionen verhindert. Die Lösung kann jedenfalls nicht in der politischen Vorgabe einer Obergrenze für Renditen liegen.

Renditen und Geschäftsmodelle
Zu wenig wird zudem beachtet, dass bestimmte Geschäftsfelder der Banken die Eigenkapitalrendite ganz ohne ein Hebelrisiko steigern, da sie von einer sehr geringen Kapitalintensität gekennzeichnet sind. So fließen auch Erträge aus Beratungs- und anderen Dienstleistungen – dem sogenannten Provisionsgeschäft – in die Erfolgskennziffer Eigenkapitalrentabilität ein. Die jeweiligen Geschäftsmodelle der Banken haben somit einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf die Eigenkapitalrentabilität und müssen sehr wesentlich deren Beurteilung prägen.
Nur in der Gesamtschau auf Renditen und Geschäftsmodelle ist es möglich, tatsächlich Schlüsse über die langfristige Tragfähigkeit dieser institutsindividuellen Kombination zu ziehen: Während bei Banken mit ertragsarmen Kerngeschäften bereits eine Rendite von 10 % mit Blick auf das damit verbundene Risiko zu hoch sein kann, mag die gleiche Rendite – bei Fokussierung auf ertragreiche und wenig kapitalintensive Geschäftsfelder – das Ergebnis relativ risikoarmen Handelns sein.

In der Vergangenheit haben manche Banken bei der Auswahl der richtigen – weil langfristig tragfähigen – Kombination der Faktoren „Rendite“, „Risiko“ und „Geschäftsmodell“ Fehler gemacht. Gute Eigenkapitalrenditen im stark regulierten Bankensektor sind aber in der Regel dennoch nicht das Ergebnis verantwortungsloser Geschäftsstrategien, sondern in der weit überwiegenden Zahl der Fälle ein Zeichen von Leistungsfähigkeit und Markterfolg.

Effiziente Finanzintermediäre leisten ebenso wie erfolgreiche Industrieunternehmen einen wichtigen volkswirtschaftlichen Beitrag, der allen zugute kommt. Dennoch werden im Blick der Öffentlichkeit die erwirtschafteten Renditen der Banken anders beurteilt als die anderer Sektoren. Die im Vergleich zum Maschinen- oder Fahrzeugbau mangelnde physische Sichtbarkeit der Leistungen mag eine Erklärung hierfür sein. Häufig schwingt daher der Vorwurf des unverdienten Gewinns, des „leistungslosen Kapitaleinkommens“, mit. Dabei wird aber verkannt, dass es sich sowohl beim Eigen- als auch beim Fremdkapital, das gerade im Finanzdienstleistungsbereich eingesetzt wird, um „geronnene Arbeitskraft“ der Sparer und Aktionäre handelt – und diese erwarten zu Recht eine dem Risiko angemessene Kapitalverzinsung.

Quelle: BdB

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