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Der MAXDA Speyer Skandal jetzt ein politischer Skandal? Ganze 11.000 Euro bisher beansprucht

johnhain (CC0), Pixabay
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Es ist genau das eingetreten, was wir vermutet hatten. Es haben sich trotz aller Medienaufrufe bisher nur etwas über 100 Geschädigte bezüglich eines Anspruches aus dem beschlagnahmten Geld aus den MAXDA Betrugstaten gemeldet.

Somit sind immer noch 27 Millionen Euro auf den Konten der Staatsanwaltschaft vorhanden. Da diese dann irgendwann zu Gunsten des Bundeslands Rheinland-Pfalz verfallen, wird die Landesregierung in Mainz wenig Interesse daran haben, daran etwas zu verändern.

Eigentlich ein politischer Skandal, der da im Raum steht. Das Bundesland Rheinland-Pfalz bereichert sich am Geld der Armen. Pfui – Frau Dreyer Sie sollten sich schämen.

Nun hat die AfD Rheinland-Pfalz diesen Betrug des Unternehmens MAXDA aus Speyer erneut auf die Tagesordnung des Landtages in Rheinland-Pfalz gebracht, hier dem Verbraucherschutzausschuss.

Hier der Text des Antrages der AfD:

Landtag Rheinland-PfalzVorlage 17/7385 17. Wahlperiode23. Oktober 2020
An die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Antrag der Fraktion der AfD nach § 76 Abs. 2 GOLT
Die Fraktion der AfD hat mit Schreiben vom 23. Oktober 2020 beantragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:„Ergebnisse des Entschädigungsverfahrens im Fall Maxda machen politischen Nachschärfungsbedarf deutlich“.
Begründung:Am 11. Oktober 2020 berichtete die „Rheinpfalz“ über den Fortschritt des Entschädigungsverfahrens im Fall der betrügerischen Kreditvermittlungsfirma Maxda.
Obwohl die Antragsfrist bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern noch im selben Monat ende, hätten bislang (Stand 8. Oktober) nur 110 der insgesamt 160.000 Geschädigten ihre Ansprüche angemeldet.
Entsprechend stünden 27 Millionen Euro Entschädigungsmasse nicht einmal 11.000 Euro an Rückforderungen gegenüber. In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz vom 4. Juni 2020 betonte die Vertreterin des Justizministeriums, Frau Ulrike Wilke, dass es sich um ein „singuläres Verfahren“ handele, „an dem alle etwas lernen könnten“.
Für eine abschließende Bewertung bleibe auch die Sicht der Staatsanwaltschaft nach Ablauf der Restfrist abzuwarten.
Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung um Berichterstattung und Einschätzung gebeten.Insbesondere geht es um folgende Fragen:-
Wie viele Geschädigte haben bis zum Ende der Antragsfrist Ansprüche angemeldet?
Wie hoch sind die angemeldeten Rückforderungsansprüche insgesamt?
In wie vielen Fällen wurde diesen Ansprüchen mit welcher Gesamtentschädigungssumme entsprochen?
Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse des bezeichneten Entschädigungsverfahrens aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht?
Ist die Landesregierung weiterhin der Auffassung, dass eine indirekte Informierung der Geschädigten über den Bundesanzeiger und eine Pressemitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft im konkreten Fall ausreichend war? Bitte begründen.
Wie beurteilt die Landesregierung unter Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes die aktuelle Rechtslage und die gängige Verfahrenspraxis bei Entschädigungen aus Vermögensabschöpfung illegaler Gewinne durch die Justiz?
Sieht die Landesregierung an dieser Stelle gesetzlichen Änderungsbedarf zum besseren Schutz der Verbraucherrechte und/oder Verbesserungsbedarfe bei der zukünftigen Informierung von Geschädigten?

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