Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der ZVV Immobilien Ltd., Zweigniederlassung München, mit Bescheid vom 3. März 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Die ZVV Immobilien Ltd., Zweigniederlassung München, schloss mit Dritten Darlehensverträge, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung gegenüber den Darlehensgebern verpflichtete. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage vorliegender Darlehensverträge betreibt die ZVV Immobilien Ltd., Zweigniederlassung München, das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
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