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Der neue PERSO

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Was ist der neue elektronische Personalausweis?

Neuer Personalausweis: Je nach Alter 22,80 Euro …
Der neue, elektronische Personalausweis ist ein Ausweisdokument, das von der Bundesrepublik Deutschland an seine Bürger ausgegeben wird. Nicht nur das Format (Scheckkarte) ist neu, auch die Technik. Der elektronische Personalausweis enthält einen Funkchip (RFID-Chip, auf dem die Ausweisdaten auch digital gespeichert sind. Darüber hinaus kann er auch zur Identifikation im Internet benutzt werden.

Welche Daten sind auf diesem Ausweis enthalten?

Die Daten auf dem elektronischen Personalausweis werden in drei Kategorien unterschieden.

1. Hoheitliche Daten
Hoheitliche Daten sind das digitalisierte Foto, der Name, die Anschrift, die Personalausweisnummer, Augenfarbe und Größe sowie die Fingerabdrücke, wenn Bürger diese auf dem Ausweis haben speichern lassen. Alle hoheitlichen Daten mit Ausnahme der Fingerabdrücke sind Pflichtangaben.

2. Daten für die Online-Identifikation (elektronischer Identitätsnachweis)
Mit dem neuen elektronischen Personalausweis, einem Lesegerät und dem elektronischem Identitätsnachweise (auch (eID abgekürzt) können sich Verbraucher zum Beispiel im Internet gegenüber einer öffentlichen oder auch privaten Stelle (etwa einem Online-Shop) eindeutig identifizieren. Zu den Daten, die der Verbraucher dabei freigibt, zählen etwa Name, Wohnort und die Bestätigung der Volljährigkeit.

3. Daten für die Signaturfunktion
Der Ausweis ist für die sogenannte qualifizierte digitale Signatur vorbereitet. Mit einer solchen Signatur kann man zum Beispiel digitale Dokumente rechtsverbindlich siegeln. Die dazu notwendigen Zertifikate bekommt der Ausweisinhaber aber nicht vom Bürgeramt oder dem Bundesverwaltungsamt, sondern von einem privaten Signaturanbieter.

Wie wird der elektronische Personalausweis genutzt?

Als Ausweisdokument gegenüber Behörden und Polizei. Auch der elektronische Personalausweis dient wie der bisherige der Identifikation durch bloßes Vorzeigen. Denn die hoheitlichen Informationen sind weiterhin aufgedruckt. Zusätzlich können Daten des neuen Ausweises aber auch über ein Lesegerät kontaktlos (per Funktechnologie) ausgelesen werden. Die Lesegeräte zum Auslesen der hoheitlichen Daten sollen nur öffentliche Stellen wie Polizei, Ämter, Zoll besitzen.

Als Identifikationsdokument gegenüber Anbietern im Internet
Der neue Personalausweis kann auch für die Identifikation gegenüber Anbietern im Internet genutzt werden. Hierfür muss die elektronische Identifikation (eID) eingeschaltet, ein Kartenlesegerät vorhanden und ein spezielles Programm auf dem Computer („Ausweis-App“) installiert sein. Mit einer PIN kann der Kunde am Lesegerät bestimmte Daten für den Händler freigeben. Die Software auf dem Computer zeigt an, welche Daten angefordert werden und wer der betriebliche und wer der behördlich zuständige Datenschutzbeauftragte ist. Der Anbieter muss für seine Identifikationsfunktion (sogenannter Händlerausweis) beim Bundesverwaltungsamt ein Berechtigungszertifikat beantragen. Dennoch sollten Verbraucher vorsichtig sein: Das Amt konmtrolliert ausschließlich die Berechtigung des Anbieters, bestimmte Daten abzufragen und ob er eine gesicherte (verschlüsselte) Datenübertragung gewährleistet. Die geschäftliche Seriosität wird nicht geprüft. Deshalb können unter Umständen auch Internetabzocker über ein solches Zertifikat verfügen. Da das Verfahren der Zertifikatsvergabe kein Qualitätssiegel für Anbieter im Internet darstellt, sollten Verbraucher sich auch zukünftig bei unabhängigen Stellen wie Verbraucherzentralen oder Stiftung Warentest Informationen über die Anbieter einholen.

Bei den Kartenlesegeräten gibt es verschiedene Versionen mit unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen (Basis-, Standard- und Komfortlesegerät). Basislesegeräte eignen sich nur für die Identifikationsfunktion. Sie sind in den vergangenen Monaten kritisiert worden. So hat der Chaos Computer Club beanstandet, sie könnten stets nur so sicher genutzt werden, wie auch der Computer sicher sei, an dem sie angeschlossen sind. Das einfache Lesegerät verfügt nicht über eine eigene Tastatur. Bei der Eingabe und Übertragung der PIN können die Ziffern durch auf den Computer eingeschleuste schädliche Software ausgelesen und zusammen mit dem auf dem Lesegerät befindlichen Ausweis missbraucht werden. Der neue elektronische Personalausweis hat keine Zahlungsfunktion.

Für die qualifizierte elektronische Signatur
Für diese Funktion sind zunächst ein weiteres Zertifikat und der Einsatz eines Komfortlesegerätes notwendig. Das Signatur-Zertifikat erhält man ebenso wie das zum Signieren notwendige elektronische Schlüsselpaar bei privaten Anbietern. Die Kosten hierfür unterscheiden sich. Verfügt jemand über Schlüsselpaar und zugehöriges Zertifikat, kann er digital Dokumente unterschreiben. Hierfür wird eine weitere PIN-Nummer (Signatur-PIN) benötigt.

Muss ich alle diese Funktionen des Ausweises nutzen?

Nein. Man kann bei der Beantragung die Online-Identifikation (zunächst aktiviert) abschalten lassen. Billiger wird der Ausweis wegen des Verzichts jedoch nicht. Eine nachträgliche (Re-)Aktivierung der eID-Funktion kostet sechs Euro. Daher sollten sich Verbraucher schon bei der Ausweisübergabe entscheiden, ob sie diese Funktionen nutzen möchten. Die qualifizierte elektronische Signatur ist nicht im Standardumfang enthalten.

Was kostet der neue elektronische Personalausweis?
… oder 28,80 Euro teuer
Der neue elektronische Personalausweis kostet 28,80 Euro für Erwachsene ab 24 Jahren; 16-24 Jahre alte Bürger müssen 22,80 Euro entrichten. Bedürftige können von diesen Gebühren befreit werden. Wer die PIN zur Nutzung der Online Ausweisfunktion vergisst, erhält neue Ziffern bei einem Einwohnermelde-/Bürgeramt. Kosten: sechs Euro. Das Aktivieren der Online-Ausweisfunktion ist nur bei der erstmaligen Ausgabe kostenfrei, danach werden ebenfalls sechs Euro fällig. Das Abschalten der Funktion erfolgt hingegen immer kostenlos. Die qualifizierte digitale Signatur wird nicht bei der Personalausweisstelle beantragt, sondern bei privaten Anbietern. Die Kosten können sich deshalb unterscheiden. Für die Online-Identifikation und die qualifizierte elektronische Signatur notwendige Lesegeräte müssen Verbraucher selbst kaufen. Nur an die ersten Antragsteller sollen Basislesegeräte kostengünstig abgegeben oder gar verschenkt werden.

Was passiert, wenn ich den Ausweis verliere?

Der Verlust muss der Personalausweisbehörde gemeldet werden. Die Online-Ausweisfunktion kann man unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33 sperren lassen. Wer eine qualifizierte elektronische Signatur besitzt, muss einen Verlust dieser Signatur/des Ausweises seinem Signaturanbieter mitteilen.

Ist der neue Personalausweis sicher?

Der elektronische Personalausweis ist laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) technisch weitgehend sicher. Das bedeutet jedoch nur, dass er nach Stand der heutigen Technik gegen unbefugten Zugriff bestmöglich geschützt ist. Die Basislesegeräte besitzen kein eigenes Tastaturfeld. Die PIN für die Nutzung der eIDFunktion muss über den PC eingegeben werden. Dadurch bleibt ein Restrisiko (Identitätsmissbrauch) vor allem bei virenverseuchten oder anderweitig unsicheren Computern. Deshalb sollten Verbraucher mit dem Ausweis genauso vorsichtig umgehen wie mit der EC- oder Kreditkarte. Außerdem sollte der PC so gut wie möglich gegen schädliche Software gesichert sein.

Muss ich mir jetzt einen neuen elektronischen Personalausweis holen?

Nein. Die vor dem 1. November 2010 ausgegebenen (alten) Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum.

Quelle: VBZ Sachsen

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