Im Streit über die Designrechte des Porsche 911 ist der Autohersteller mit seiner Klage vor dem EU-Gericht in Luxemburg gescheitert.
Die Geschmacksmuster (so die Eigenbezeichnung), die das Design des Fahrzeugs schützen, seien zu Recht gelöscht worden, weil sie sich nicht genug von früheren Versionen unterschieden, urteilten die Richter heute.
Der Modellautohersteller Autec aus Nürnberg hatte die Muster von zwei Varianten des 911er löschen lassen – dagegen hatte Porsche geklagt. Die Designrechte an den VW-Modellen Caddy und T5, über die das Gericht ebenfalls zu entscheiden hatte, bleiben dagegen bestehen. Hier hatte der Modellhersteller Rietze die Löschung erreichen wollen. Seine Klage scheiterte aber.
Gegen die Entscheidung können die Parteien noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Sie müssten deren Zulassung aber vorher beantragen.
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