Jedes Darlehen hat seinen Preis. Gut informierte Verbraucher können allerdings auch beim Geldleihen Kosten sparen. Jedes Darlehen bedeutet für Sie auch ein zusätzliches wirtschaftliches Risiko. Gut informierte Verbraucher können dieses Risiko realistisch einschätzen und viele typische Stolperfallen von vornherein vermeiden. Hier einige Tipps, die Sie vor einer Darlehensaufnahme unbedingt beachten sollten.
Schätzen Sie Ihre finanzielle Situation realistisch ein
Überprüfen Sie ehrlich, wie viel Sie von Ihrem monatlichen Einkommen während der gesamten Darlehenslaufzeit regelmäßig für Raten abzweigen können, ohne sich übermäßig einschränken zu müssen. Dabei sollten Sie auch immer für Sie absehbare Einkommensreduzierungen bzw. Kostenerhöhungen einkalkulieren. Die monatliche Ratenbelastung sollte möglichst nicht mehr als 15 Prozent Ihres Haushaltsnettoeinkommens betragen. Ist es Ihnen trotz guter Vorsätze bisher nicht gelungen, monatlich eine ähnlich hohe Sparrate zurückzulegen – und nicht kurz darauf wieder auszugeben – sollten Sie Ihre monatliche Raten-Belastbarkeit nochmals überdenken.
Überlegen Sie genau, ob Sie das, was Sie mit Hilfe eines Darlehens anschaffen wollen, tatsächlich sofort brauchen. Logisch: Wer spart, bis er den Kaufpreis beisammen hat, vermeidet die Darlehenskosten.
Erkennen Sie Warnzeichen
Wenn Ihnen die Bank oder Sparkasse das gewünschte Darlehen verweigert, betrachten Sie dies als Warnzeichen. Auch Banken und Sparkassen wollen Geschäfte machen und versagen ein Darlehen nicht ohne Grund. Hinterfragen Sie den Ablehnungsgrund jedoch unbedingt und überdenken Sie nochmals Ihre wirtschaftliche Situation.
Gehen Sie nicht zu Kreditvermittlern
Sie locken in Anzeigen mit „unbürokratischen, problemlosen Sofort-Krediten“. Doch Kreditvermittler verlangen hohe Provisionen. Diese wird oft nicht direkt an den Vermittler gezahlt, sondern über das Darlehen „mitfinanziert“. Das hat Nachteile: Zusätzlich zu den Kosten, die bei dem Kreditinstitut für das Darlehen entstehen, zahlen Sie Zinsen und Bearbeitungsgebühren für die Vermittlerprovision. Nicht selten wird ein Darlehen bei einer Teilzahlungsbank vermittelt, deren Zinssätze wesentlich höher sind als bei Geschäftsbanken oder Sparkassen. Immer häufiger werden jedoch noch nicht einmal teure Darlehen vermittelt, sondern stattdessen etwa „Vermögensverwaltungs-“ und ähnliche Verträge verkauft, die für den Darlehensuchenden wertlos sind. Denn die versprochene Leistung – also „Schuldenregulierung“ oder „Schuldenverwaltung“ – ist in der Regel zu teuer oder darf aus rechtlichen Gründen von den betreffenden Unternehmennicht erbracht werden.
Auch wenn die weiteren Verträge (wie zum Beispiel Bausparverträge, stille Beteiligungen, diverse Versicherungen und ähnliches) nach Aussage vieler Vermittler die Kreditgewährung angeblich erst ermöglichen oder Ihre Chancen deutlich verbessern sollen, sollten Sie sich auf keinen Fall darauf einlassen. Ganz besondere Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen die angeblichen Vertragsunterlagen auch noch als teure Nachnahmesendung zugesandt werden. Meist befinden sich im sehnlichst erwarteten Umschlag statt des versprochenen Darlehensvertrages nur wertlose Papiere oder die Aufforderung, weitere Unterlagen einzureichen; die hohe Gebühr ist weg und eine spätere Darlehensauszahlung höchst fraglich.
Seien Sie vorsichtig bei Umschuldungen
Misstrauen Sie Darlehensangeboten, die nur unter der Bedingung vergeben werden, alle alten Verbindlichkeiten abzulösen. Die wohlklingende Aussicht, nur noch eine Rate zu zahlen, kann Sie teuer zu stehen kommen, auch wenn sich vielleicht sogar die monatliche Belastung durch die Umschuldung und Zusammenfassung Ihrer Verbindlichkeiten reduziert. Meist ist dies nur durch eine Verlängerung der Darlehenslaufzeit möglich. Die tatsächliche Wirtschaftlichkeit einer Umschuldung lässt sich nur beurteilen, wenn man die Gesamtbelastung des Umschuldungsdarlehens mit den noch ausstehenden Ratenverpflichtungen für die noch bestehenden Darlehen zuzüglich der Gesamtbelastung für einen zusätzlichen Darlehensbedarf vergleicht.
Vergleichen Sie Preise
Vergleichen Sie die Preise möglichst vieler Kreditinstitute. Dabei dürfen Sie sich nicht von kleinen Monatsraten blenden lassen. Aussagekräftig ist allein der effektive Jahreszins, den anzugeben die Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet sind. Darin sind fast alle Kosten – einschließlich der Bearbeitungsgebühren – auf die gesamte Laufzeit umgelegt. Berücksichtigen und hinterfragen Sie unbedingt auch Sonderkosten, die nicht im effektiven Jahreszins berücksichtigt wurden (zum Beispiel) eine freiwillig abgeschlossene Restschuldversicherung). Sie sollten nur Ratendarlehen mit festen Konditionen vergleichen. Zwar ist bei Ratendarlehen mit variablen Konditionen der effektive Jahreszins meist niedriger. Allerdings bergen variable Konditionen ein Risiko, insbesondere wenn das allgemeine Zinsniveau steigt. Viele Banken werben mittlerweile mit Zinssätzen „ab“ … %, wobei die Kriterien für die individuelle Darlehensverzinsung sehr unterschiedlich sind. Mal hängt der tatsächliche Zinssatz von der Darlehenslaufzeit, mal von der Darlehenshöhe und immer öfter von der so genannten Bonität (Kreditwürdigkeit) des Darlehensnehmers ab, die ebenfalls jede Bank nach eigenen Kriterien einschätzt. Um das für Sie günstigste Angebot zu finden, müssen Sie daher verschiedene, individuell auf Sie abgestimmte Finanzierungsangebote vergleichen. Achten Sie hierbei unbedingt auf gleiche Laufzeiten, sonst ist die Angabe des effektiven Jahreszinses wenig aussagekräftig für einen Vergleich.
Vorsicht bei besonders flexiblen Darlehensformen
Verlockend sind die Angebote oft nur auf den ersten Blick: Es wird Ihnen ein hoher Kreditrahmen eingeräumt, den Sie ähnlich einem Dispo-Kredit meist mehrfach in Anspruch nehmen können. Auch die monatliche Ratenhöhe können Sie in einem gewissen Umfang selbst wählen, wodurch der Anschein besonders großer finanzieller Freiheit erweckt wird. Dem stehen aber gravierende Nachteile entgegen: Die Höhe der Mindestrate kann bei steigenden Zinssätzen klettern, da Sie im Gegensatz zum Ratendarlehen einen variablen Zinssatz vereinbart haben. Anfangs besonders günstig aussehende Zinssätze verlieren schnell ihren Reiz, wenn man aus dem Kleingedruckten erkennt, dass dieser Aktions-Zins nur für einen oder zwei Monate gilt und danach natürlich der Marktentwicklung „angepasst“ wird.
Da die Zinsbelastung monatlich oder zum Quartalsende nachträglich ermittelt wird, verliert man leicht den Überblick. Sie wissen weder, wie lange Sie das Darlehen zurückzahlen müssen, noch wie teuer die Finanzierung insgesamt ist. Schöpfen Sie den Rahmen immer wieder aus, wird der Darlehensverlauf immer undurchschaubarer. Ein Rahmendarlehen ist oft der Eintritt in die dauerhafte Verschuldung, insbesondere wenn Sie daneben auch noch den normalen Dispo auf Ihrem Girokonto in Anspruch nehmen.
Vorsicht bei Darlehenskombinationen mit Kapital-Lebensversicherungen
Darlehensangebote, bei denen über eine gleichzeitig abgeschlossene Kapital-Lebensversicherung das Darlehen am Ende der Laufzeit (meist nach zwölf Jahren) getilgt werden soll, sind in der Regel viel teurer als ein vergleichbares Ratendarlehen mit einer reinen Risikolebensversicherung. Die Nachteile liegen auf der Hand:
Der vereinbarte variable Zinssatz lässt bei steigendem Zinsniveau die Ratenhöhe klettern.
Sie zahlen monatlich Zinsen und die Versicherungsprämie.
Die Zinsen werden über die gesamte Laufzeit vom ursprünglichen Darlehensbetrag berechnet.
Das Darlehen wird erst nach zwölf Jahren über die Ablaufleistung der Versicherung getilgt. Die angesparte Versicherungssumme erhält also zu großen Teilen die Bank zur Tilgung des Darlehens. Reicht die Ablaufleistung bei schlechter Entwicklung der Überschussbeteiligung nicht aus, das Darlehen bei Fälligkeit vollständig zu tilgen, ist unter Umständen eine Anschlussfinanzierung erforderlich. Sie können also nicht sicher sein, am Ende das Darlehen mit der angesparten Versicherungssumme auch tatsächlich vollständig tilgen zu können.
Das Darlehensverhältnis besteht über zwölf Jahre. Über einen so langen Zeitraum ist die eigene finanzielle Belastbarkeit schwer planbar.
Überlegen Sie genau, ob Sie wirklich eine Restschuldversicherung brauchen
Hinter dem Begriff Restschuldversicherung verbirgt sich eine Risiko-Lebensversicherung, deren Versicherungssumme in der Regel an den geplanten Darlehensverlauf angepasst ist und die im Todesfall des versicherten Darlehensnehmers die noch offene Restschuld abdecken soll. Immer häufiger werden auch noch weitere Zusatzversicherungen mit abgeschlossen – wie zum Beispiel für Arbeitsunfähigkeit, Unfälle und Arbeitslosigkeit.
Die Vorteile dieser wohlklingenden Versicherungen sind kleiner als man denkt. Ein kritischer Blick in die kleingedruckten Versicherungsbedingungen enthüllt oftmals schnell, dass die Versicherungsleistung gerade dann, wenn man sie benötigt, eher fraglich ist.
Darüber hinaus sind die vom Darlehensgeber angebotenen Versicherungen selten besonders günstig. Die Versicherungsprämie wird außerdem in der Regel als Einmalprämie für die gesamte Laufzeit des Darlehens bei Vertragsabschluss berechnet und üblicherweise wie die Vermittlergebühr über das Darlehen mitfinanziert. Auch hier müssen Sie also zusätzlich Zinsen und Bearbeitungsgebühren zahlen.
Besteht die Bank auf dem Abschluss einer Restschuldversicherung, ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Versicherungskosten im effektiven Jahreszins zu berücksichtigen. Nur wenn der Vertragsabschluss auf Ihren Wunsch hin erfolgt, darf die Bank die Versicherungskosten bei der Ermittlung des effektiven Jahreszinses unberücksichtigt lassen. Können Sie mit Hilfe eines unbeteiligten Zeugen (der nicht Mitdarlehensnehmer ist) beweisen, dass Sie ohne Versicherungsabschluss kein Darlehen erhalten hätten und hat die Bank trotzdem nicht die Kosten im Effektivzins berücksichtigt, haben Sie gute Chancen eine Zinsreduzierung als gesetzliche Sanktion der Falschangabe durchzusetzen.
Günstiger als der Abschluss einer neuen Restschuldversicherung und die Finanzierung der Prämie über den abgesicherten Kredit ist es häufig, wenn Sie eine bereits bestehende Risikolebensversicherung als Sicherheit anbieten können oder sich zumindest einen günstigen Vertrag durch Preisvergleich bei verschiedenen Anbietern besorgen.
Unterschreiben Sie niemals blanko
Unterschreiben Sie einen Darlehensantrag nur, wenn er vollständig ausgefüllt ist und Sie Ihre gesamte Rückzahlungsverpflichtung ersehen können. Überlassen sie nichts dem Zufall und achten Sie darauf, dass auch alle Angaben über Ihre wirtschaftliche Situation und weitere Darlehensverpflichtungen (die so genannte wirtschaftliche Selbstauskunft) vollständig und absolut korrekt sind. Beschönigungen oder Vergesslichkeit – auch wenn sie vom Bankmitarbeiter oder einem Kreditvermittler nahe gelegt werden – können sich spätestens beim Auftreten von Zahlungsproblemen rächen, wenn Ihnen die Bank hier betrügerische Absicht unterstellt. Sie stehen mit Ihrer Unterschrift für diese Angaben gerade. Lassen Sie sich daher immer sofort eine Kopie/Durchschrift des Darlehensantrags und Ihrer Selbstauskunft aushändigen.
Widerruf des Darlehensvertrages
Wenn Sie im Nachhinein ins Grübeln kommen, ob die Entscheidung zur Darlehensaufnahme richtig war, können Sie den Darlehensvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung einer korrekten Belehrung über Ihr Widerrufsrecht widerrufen.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, nachdem das Darlehen bereits ausgezahlt wurde, müssen Sie die Darlehenssumme zurückzahlen, auch wenn die Wirksamkeit des Widerrufs nach der neuen Rechtslage nicht mehr davon abhängig ist, dass sie den Darlehensbetrag bereits innerhalb der Zwei-Wochen-Frist zurück erstatten.
Der Widerruf muss nicht begründet werden und kann schriftlich oder in Textform (d.h. per Fax oder E-Mail) erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes, die Sie im Streitfalle beweisen müssen.
Wurden Sie nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht belehrt oder wurde Ihnen diese Belehrung nicht zur Verfügung gestellt, gilt die Frist von zwei Wochen nicht, Ihr Widerrufsrecht besteht grundsätzlich unbegrenzt. Allerdings ist die ordnungsgemäße Belehrung auch noch nachträglich jederzeit möglich. Wird sie erst nach Vertragsschluss nachgeholt, verlängert sich Ihre Widerrufsfrist auf einen Monat und beginnt mit der Aushändigung der korrekten Widerrufsbelehrung.
Quelle:VBZ NRW
Kommentar hinterlassen