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Der richtige Weg

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Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA evaluiert die Anwendung neuer Aufsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angebot hochspekulativer Finanzinstrumente an Retailkunden.

In einem am 29.6.2017 veröffentlichten Statement äußert sich ESMA über die einschlägigen Aktivitäten: „ESMA hat schon länger den Vertrieb von CFDs, binären Optionen und rolling spot Forex an Retailkunden im Fokus und setzt laufend Maßnahmen zum Schutz der Anleger und zur Sicherstellung einer einheitlichen Vorgangsweise der Aufsichtsbehörden.“

Die bisher gesetzten Maßnahmen reichen allerdings aus Sicht von ESMA möglicherweise nicht aus. Daher evaluiert ESMA aktuell EU-weite Produktinterventions-Maßnahmen. Die konkret diskutierten Maßnahmen beinhalten die Verhängung von Leverage Limits (Grenzwerte für Hebeleffekte) sowie zwingende Begrenzungen der möglichen Kundenverluste und/oder Restriktionen der Vermarktung und des Vertriebs dieser Produkte. Einige dieser Maßnahmen wurden bereits im Rahmen von nationalen Produktinterventionen (beispielsweise in Belgien oder Deutschland) angewendet oder mit dem Markt konsultiert.

Eine ESMA-Produktintervention kann frühestens ab Inkrafttreten des MiFID II Pakets, also ab 3.1.2018, erfolgen und muss alle drei Monate neu evaluiert werden. Eine Produktintervention setzt eine erhebliche Gefährdung des Anlegerschutzes oder eine Gefährdung des ordnungsgemäßen Funktionierens und der Integrität der Finanzmärkte oder der Stabilität des Finanzsystems voraus.

CFDs, binäre Optionen und rolling spot Forex werden häufig – unter Einsatz aggressiver Marketingmethoden – grenzüberschreitend über Online-Plattformen angeboten. Diese Produkte sind für Retailkunden äußerst riskant. Sie sind nicht standardisiert, und die Produkteigenschaften können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Studien haben gezeigt, dass Retailkunden, die mit solchen Produkten spekulieren, im Regelfall das eingesetzte Geld verlieren. In mehreren EU-Mitgliedstaaten kam es zu Beschwerden von Investoren, die mit solchen Produkten signifikante Verluste erlitten.

 

Das ESMA-Statement ist veröffentlicht unter:

https://www.esma.europa.eu/document/product-intervention-general-statement (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

In diesem Zusammenhang weist die FMA auch auf folgende themenbezogene Veröffentlichungen der ESMA und der FMA hin:

  • Information auf der Website der FMA

https://www.fma.gv.at/fma-themenfokusse/fma-fokus-binaere-optionen-und-cfd/

„Questions and Answers“ der ESMA zu „Provision of CFDs and other speculative instruments to retail investors under MiFID“

ESMA35-36-794 Q&A – Relating to the provision of CFDs and other speculative products to retail investors under MiFID (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

  • MiFIR Product Intervention Powers – Frequently Asked Questions

https://www.esma.europa.eu/policy-activities/mifid-ii-and-investor-protection/mifir-product-intervention-powers (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

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