Unglaublich, was sich der deutsche Staatsschutz da erlaubt. Irgendwie erinnert das ganz klar an DDR-Zeiten, so ein Linken Politiker der die Zeit noch erlebt hat. Alles was der damaligen Stasi nicht passte, wurde dann irgendwie „beseitigt“. Genau wie die Internetseite von Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg. Was muss man in einer Demokratie dann bitte denken und von diesem Staat halten, wenn man so mit einer Rechtsanwältin umgeht?
Worum geht es eigentlich?
Rechtsanwältin Beate Bahner hatte sich erdreistet die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung anzuzweifeln und das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache anzurufen. Das hatte wohl Polizei und Staatsschutz nicht gepasst und die wurden dann aktiv.
Selbst oder gerade in solchen Krisenzeiten muss man auf die Einhaltung demokratischer Regeln achten. Gut, wenn das Menschen wie Beate Bahner tun. Zur Verantwortung sollte man den verantwortlichen Beamten ziehen, der diese Aktion zu verantworten hat.
Um dieses Dokument geht es.
http://beatebahner.de/lib.medien/Beate%20Bahner%20Eilantrag%20Bundesverfassungsgericht.pdf
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