In einer deutlichen Stellungnahme hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) eine vollständige Kostenübernahme durch Bund und Länder für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten gefordert. Diese Forderung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich zwar eine leichte Entspannung in der Migrationssituation abzeichnet, die grundlegenden Herausforderungen für die Kommunen jedoch bestehen bleiben.
Uwe Zimmermann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DStGB, betonte in einem Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland die Dringlichkeit der Situation. Er erklärte, dass die aktuelle Entlastung nur punktuell sei und den Gemeinden, Städten und Landkreisen lediglich eine kurze Atempause verschaffe, um ihre Ressourcen neu zu ordnen.
Die Forderung des DStGB umfasst mehrere Kernpunkte:
1. Vollständige Kostenübernahme: Bund und Länder sollen sämtliche Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten tragen.
2. Langfristige Planung: Die Kommunen benötigen Planungssicherheit über das aktuelle Jahr hinaus.
3. Infrastrukturelle Unterstützung: Neben den direkten Kosten für Geflüchtete müssen auch Investitionen in Bildung, Wohnraum und Integration berücksichtigt werden.
Zimmermann hob hervor, dass die momentane Entspannung nicht darüber hinwegtäuschen dürfe, dass die strukturellen Herausforderungen weiterhin bestehen. Die Kommunen seien nach wie vor mit der Integration von Geflüchteten, der Bereitstellung von Wohnraum und der Sicherstellung von Bildungsangeboten konfrontiert.
Positiv äußerte sich der DStGB-Vertreter zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber. In den Regionen, in denen dieses System bereits implementiert wurde, habe es sich bewährt. Die Bezahlkarte wird als ein Instrument gesehen, das sowohl die Verwaltung vereinfacht als auch Missbrauchsmöglichkeiten reduziert.
Experten sehen in den Forderungen des DStGB einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Debatte über die Verteilung der Lasten in der Flüchtlingspolitik:
– Dr. Anna Schmidt, Migrationsforscherin an der Universität Berlin, kommentiert: „Die Forderungen des DStGB unterstreichen die Notwendigkeit einer nachhaltigen und gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Es ist entscheidend, dass die Gemeinden nicht allein gelassen werden mit den Herausforderungen der Integration.“
– Prof. Dr. Michael Weber, Experte für Kommunalfinanzen, ergänzt: „Eine vollständige Kostenübernahme durch Bund und Länder würde den Kommunen den nötigen finanziellen Spielraum geben, um effektive Integrationsmaßnahmen umzusetzen und gleichzeitig ihre sonstigen Aufgaben wahrzunehmen.“
Die Forderungen des DStGB stoßen jedoch auch auf Kritik. Einige Bundestagsabgeordnete warnen vor einer zu starken Zentralisierung und betonen die Notwendigkeit, dass Kommunen weiterhin ein Eigeninteresse an effizienter Mittelverwaltung haben sollten.
In den kommenden Wochen werden intensive Gespräche zwischen Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen erwartet, um tragfähige Lösungen für die Finanzierung und Organisation der Flüchtlingsunterbringung und -integration zu finden. Der Ausgang dieser Verhandlungen wird entscheidend sein für die zukünftige Gestaltung der deutschen Migrationspolitik und die Fähigkeit der Kommunen, diese effektiv umzusetzen.
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