Der vorläufige Durchschnittserlös (Grenzpreis) für Stromlieferungen an Sondervertragskunden lag im Jahr 2012 bei 11,89 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist der Grenzpreis damit um 2,8 % gegenüber 2011 gestiegen – damals betrug er 11,57 Cent je Kilowattstunde.
Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.
Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher belief sich im Jahr 2012 auf 14,74 Cent je Kilowattstunde, das war ein Plus von 3,7 % gegenüber 2011. Bei der Abgabe an Haushaltskunden erlösten die Versorgungsunternehmen 2012 im Durchschnitt 20,91 Cent je Kilowattstunde, das waren 3,3 % mehr als 2011.
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