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Der Todesstoß für ICO (Initial Coin Offering)?

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Die US-amerikanische SEC (Securities and Exchange Commission) setzt mit ihrer Pressemitteilung vom 16.11. Meilensteine, was die Einordnung von ICOs anbetrifft. Für die ersten zwei ICOs setzt es deftige zivilrechtliche Strafen.

Grund: die in den bezüglichen ICO ausgegebenen Token werden von der SEC als das Äquivalent von nicht zugelassenen Wertpapieren eingestuft. Insider gehen davon aus, dass die SEC sich mit diesen beiden Fällen lediglich warm läuft: So wird von den Aufsichtsbehörden „Case Law“ – Fallrecht – , anders als das bei uns übliche in Paragraphen gegossene Recht – geschaffen. Insider erwarten, dass die SEC auf Basis dieser zu Recht gewordenen Präzedenzfälle die gesamte ICO-Szene aufrollen wird. Es kann – und wird – eventuell jeden ICO der letzten Jahre treffen, betroffen sind ICO-Emissionen von potenziell insgesamt mehreren Milliarden Dollar.

Worum geht es?

Ein nicht zugelassenes Wertpapier in den Vertrieb zu bringen ist in den USA eine Handlung, die zu empfindlichen zivilrechtlichen und im schlimmsten Fall auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. In den USA sind erstmals zwei ICOs wegen Verstößen gegen die Vorschriften zur Wertpapier-Registrierung bestraft worden.

In den Fällen der ICOs der Carrier EQ Inc. (Airfox, ca. 15 Mio. $ per ICO) und der Paragon Coin Inc. (+PRG ca. 12 Mio. $ per ICO) die ihre jeweiligen Token per ICO verkauft hatten, hat sich die SEC mit den Unternehmen geeinigt („settled charges“). Laut Presseberichten haben sich beide Unternehmen verpflichtet den Anlegern Gelder zurück zu erstatten und jeweils ihre Token als Wertpapiere zu registrieren. Beide Unternehmen unterwerfen sich strengen Reporting-Verpflichtungen und müssen empfindliche Strafzahlungen leisten.

Ob die jeweilige Liquidität für die Rückzahlung aller – nominalen – Anlagesummen ausreicht darf als offen gelten. Sollten alle Anleger ihre ursprünglich eingezahlten Gelder zurück fordern, so könnte, wenn die Liquidität nicht reicht, die Insolvenz im Raum stehen.

Stephanie Avakian, Co-Director der Enforcement Division der SEC dazu (unsere Übersetzung) „weder Airfox noch Paragon haben ihre ICOs gemäss der federal securities laws registriert.“ Avian ergänzt: „wir haben damit klar gemacht dass Unternehmen, die Wertpapiere mittels ICO emittieren sich an die bestehenden Gesetze und Richtlinien betreffend die Zulassung und Registrierung von Wertpapieren zu halten haben“. Und Avakian warnt: „diese Fälle sollten jedem, der ähnliche Handlungen erwägt, klarmachen, dass wir weiterhin mögliche Verstöße gegen Wertpapiergesetze durch digitale Assets verfolgen werden.“

Die SEC nimmt mit dieser Aktion erstmals zwei ICOs in die Zange, die tatsächlich ein ehrliches Geschäftsmodell beabsichtigten. Nach Auffassung von Insidern aus der Krypto-Szene ist der aktuelle Schlag der SEC gegen die beiden ICOs nur der Anfang einer lang geplanten regulatorischen Aufräumaktion. Grundsätzlich kommt jeder ICO der beiden letzten Jahr für vergleichbare Aktionen der SEC in Betracht, so führende US-Anwälte der Krypto-Szene.

Es ist 2019 mit einem abgestimmten Vorgehen der SEC, ausgewählten europäischen und asiatischen Behörden zu rechen, was auf ein „Ausmisten“ des Augiasstalls, zu dem sich Unternehmensfinanzierung durch ICOs entwickelt hat, hinaus läuft. Die potenziellen Milliardenschäden hätten das Zeug, die Form der Unternehmensfinanzierung durch ICO dauerhaft zu beschädigen.

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