Auf der Seite der Halebridge Asset Management GmbH kann man nachfolgendes lesen. Zitat: Ihnen ist die Pressemitteilung der BaFin vom 20.10.2014 bekannt, mit der die BaFin mitgeteilt hat, dass sie der Halebridge Asset Management GmbH die Abwicklung des aus ihrer Sicht erlaubniswidrigen Einlagengeschäftes aufgegeben hat. Das von der BaFin nunmehr als bankaufsichtswidriges Einlagengeschäft qualifizierte Geschäftsmodell hatten wir bereits vor Jahren mit prominenter anwaltlicher Unterstützung der BaFin mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Die uns seinerzeit begleitende Anwaltskanzlei war und ist der Ansicht, dassder von uns praktizierte Policenankauf bankaufsichtsrechtlich nicht relevant sei. Die BaFin hielt es über viele Jahre nicht für nötig, auf unsere diversen Anfragen zu reagieren. Erst im letzten Jahr teilte sie uns mit, dass sie nunmehr zu der Ansicht gekommen sei, den von uns praktizierten Policenankauf als bankaufsichtsrechtliches Einlagengeschäft zu qualifizieren. Sie forderte uns auf, sämtliche hierüber eingeworbenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.
Es versteht sich von selbst, dass wir die Kaufpreise nicht über Festgeldkonten erwirtschaften konnten.Die Gelder sind vielmehr langfristig investiert, um die avisierten Gewinne erwirtschaften zu können. Eine unmittelbare Auflösung der Investments ist daher in aller Regel nicht möglich. Um Schäden von Ihnen abzuwenden, haben wir daher den Geschäftsbereich auf die Halebridge Investment Limited ausgelagert. Ob durch diese Maßnahme die Verpflichtung der Halebridge Asset Management GmbH zur Abwicklung des vermeintlichen Einlagengeschäftes auf die Halebridge Investment Limited GmbH übergegangen ist, ist nach wie vor Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen mit der BaFin. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte in einem früheren Verfahren hierzu bereits ausgeführt, dass durch die Übertragung nunmehr ausschließlich die Halebridge Investment Limited verpflichtet sei, die Abwicklungsverfügung umzusetzen.
Die BaFin hält sich – trotz dieses unseres Erachtens eindeutigen Votums des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes – nach wie vor an die Halebridge Asset Management GmbH. Um unsere Position durchzusetzen haben wir über unsere Anwälte nochmals den Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Eilverfahren angerufen. Dieses Verfahren läuft noch; es wurde noch keine Entscheidung getroffen.
Sollte sich die BaFin mit ihrer Rechtsansicht durchsetzen, droht der Halebridge Asset Management GmbH, und damit Ihnen, ein finanzieller Totalverlust Sobald der Verwaltungsgerichtshof in dieser Sache entschieden hat, werden wir Sie unverzüglich über das Ergebnis in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführung der Halebridge Asset Management GmbH
Nun mal ehrlich meine Damen und Herren, sind das keine unsauberen Tricksereien von Ihrer Seite? Das Geld ist unseren Erkenntnissen nach im Unternehmensverbund Shedlin angelegt. Da stellt sich doch die Frage, „ist das Geld nicht schon verloren für die Anleger?“, denn die Shedlin Capital AG hat ja bereits Insolvenz angemeldet. Müssen Anleger jetzt befürchten, dass das Geld verloren ist?
Legen Sie die Karten auf den Tisch, wo das Geld hingeflossen ist. Diese vermeintliche „clevere Übertragung“ an eine Halebridge Investment Ltd. sehen sicherlich nicht nur wir als Trickserei an. Aus unserer Sicht wäre das auch eine wesentliche Verschlechterung der Situation für die Anleger, denn die haben ja nicht mit einer Limited einen Vertrag geschlossen, sondern mit einer deutschen GmbH. Sie wollen nun ohne Zustimmung der Anleger deren Rechtsposition verschlechtern. Das sind in unseren Augen nur Tricksereien in einem Spiel mit der BaFin, das Sie nicht gewinnen können.
Geld ist weg, denn die eingesammelten Millionen wurden samt und sonders für den Geschäftsbetrieb „shedlin“ verwendet. Somit hat die Redaktion absolut recht, das sind nur Tricksereien und dazu rechtlich sehr fragwürdig!