Das Ex-Biomassekraftwerk auf dem Gelände der einstigen Zuckerfabrik wird von den Delitzschern weiter mit Sorge betrachtet. Ein Bürgerverein, der sich seit langer Zeit mit dem Thema befasst, hat sich nun mit einem offenen Brief an den Landrat gewandt.
Beschrieben werden skandalöse Zustände.
Bürgerverein Sauberes Delitzscher Land e.V.
Vorsitzender Dietmar Mieth
Alter Dorfring 22
04509 Delitzsch, OT Zschepen
Landratsamt Nordsachsen
Landrat Herr Kai Emanuel
Schlossstraße 27
04860 Torgau
Delitzsch, den 04.11.2020
Offener Brief
Sehr geehrter Herr Landrat,
in jüngster Zeit ging unserem Bürgerverein weiteres umfangreiches Aktenmaterial bezüglich des Delitzscher Biomassekraftwerkes auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik zu, welches dazu geeignet ist, die skandalösen Zustände beim alltäglichen Anlagenbetrieb besser verstehen zu können.
Die hier jahrelang praktizierte hochproblematische Abfallverbrennung, gepaart mit einem desolaten Zustand der Großfeuerungsanlage, führte zu beträchtlichen Schadstofffrachten in die Delitzscher Region hinein. Ein Rauchgas-Volumenstrom von stündlich über 100.000 Kubikmeter wurde über den Schornstein ins Freie entlassen. Die Rauchgasreinigung war jahrelang funktionsuntüchtig, da die Filterschläuche total verschlissen waren. Die Immissionsmesstechnik war außer Betrieb und im Jahre 2007 das letzte Mal kalibriert. Man betrieb die Anlage quasi im Blindflug. Sie spie tausende Tonnen hochgiftiger Verbrennungsrückstände aus. Unsere, an der Innenwand des Rauchgaskanals vor dem Schornstein gemachten Beprobungen sind untrüglicher Ausdruck des nicht gesetzeskonformen Handelns der Betreiber. Wir gehen wohl recht in der Annahme, dass Ihre zuständigen Mitarbeiter bezüglich dieser Sachverhalte nicht völlig unkundig waren, sondern sehr wohl die Brisanz der Lage einschätzen konnten. Nach den uns zur Verfügung stehenden Akten zu urteilen, war Ihren Mitarbeitern bereits frühzeitig die Schwermetall-, spätestens ab dem Jahre 2011 auch die Dioxinproblematik in den Verbrennungsrückständen bekannt.
Hieraus hätten zwingend Schlussfolgerungen auf Art und Zusammensetzung des eingesetzten Brennstoffs abgeleitet werden müssen und in deren Endkonsequenz sofort mit den gesicherten Erkenntnissen über die Gefahren (da „Gefahr in Verzug“) die zum Schutz der Bevölkerung unerlässliche Betriebsuntersagung gemäß § 20 Bundes-Immissionsschutzgesetz, in Verbindung mit dem Entzug der relevanten Genehmigungen, wegen der Schwere der Verstöße zwingend erfolgen müssen. Einen Ermessensspielraum lässt der Gesetzgeber hierbei nicht zu.
Nochmals sei hier auf die unhaltbaren Zustände bezüglich der noch immer stattfindenden Lagerung von 14.000 Kubikmeter Altholz eingegangen. Lt. amtlicher Verlautbarung seien keine brandschutztechnischen Probleme ersichtlich und somit sei eine Beräumung der Lagerflächen z.Zt. nicht zwingend erforderlich. Dem müssen wir mit Vehemenz widersprechen, denn bereits der Genehmigungsbescheid von 2005 gibt hierzu gegensätzliche Handlungsanweisungen. Hinzu kommt die illegale Lagerung von Kunststoff- und anderen hochproblematischen Abfällen im ehemaligen Zuckerhaus, welches einst nur als Holzlagerhalle (AT 113) genehmigt wurde.
Die Rechtmäßigkeit des amtlichen Bescheides vom 03.03.2016 zugunsten der Delitzscher Wertstoffaufbereitung GmbH ist stark in Zweifel zu ziehen, denn die baulichen Gegebenheiten sind nicht geeignet, die vorgeschriebenen brandschutztechnischen Mindesanforderungen gemäß Landesbauordnung, der Industriebaurichtlinie und der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen.
Über die Unbesorgtheit der zuständigen Stellen können wir uns nur wundern, da sich im Brandfall die Frage nach möglichen behördlichen Verfehlungen zuerst stellen dürfte.
Der laienhafte Abriss dreier hoch mit schwermetall- und dioxinhaltigen Filterstäuben belasteter Filtereinheiten sowie des Filterstaubsilos (BE 82) im Jahre 2016 bewirkte erhebliche Kontaminationen der Umwelt, da damit zwangsläufig ein Austragen dieser besonders gefährlichen Frachten über die in diesem Bereich befindlichen Regenwassereinläufe und den Weitertransport über die Abwasserkanäle ins angeschlossene Gewässer einherging.
Ein Weiterso kann es auch im Sinne der längst überfälligen Beräumung des großflächigen Areals im Zuge einer möglichen Wohnbebauung nicht geben. Schlimmste Folgen für Mensch und Umwelt wären bei dem Versuch einer unbedarften Entsorgung der noch auf dem Betriebsgelände befindlichen Altlasten in Form höchst kontaminierter Anlagenteile und versotteter Entwässerungskanäle die Folge.
Als Bürgerverein, der sich dem Schutz der hier lebenden Menschen verschrieben hat, fordern wir Sie auf, folgende Maßnahmen konsequent umzusetzen:
- Die Beprobung der illegal gelagerten Verbrennungsrückstände im Bereich AT 114 und der ebenfalls gesetzwidrig weiträumig verklappten Verbrennungsrückstände und anderer Abfälle im Bereich der ehemaligen Teiche (hier Flur 10, Flurstück 13/2 der Gemarkung Delitzsch) durch amtlich anerkannte Probenehmer mit erforderlicher Fachkunde und nachfolgender Analyse in einem akkreditierten Prüflaboratorium.
- Die Beprobung der den Ableiter speisenden Entwässerungsschächte im Bereich der ehemaligen Filterstaubabfüllung.
- Das Erstellen von Gefahrenanalysen bezüglich der zu entsorgenden Anlagenteile, insbesondere der Brennkammern, des Rauchgaskanals, des Zyklons, der Filtereinheiten incl. Filterschläuche und der Schornsteininnenwandung, um eine fachkundige Behandlung/ Entsorgung erst möglich zu machen.
- Die Untersuchung der im Brennstofflager AT 112 und den in westlicher Richtung angrenzenden Lagerabschnitten befindlichen geschredderten Althölzer auf Einhaltung der im Anhang II der AltholzV vorgegebenen Grenzwerte und die Ermittlung der Störstoffgehalte dieser einst zur Verbrennung vorgesehenen Inputmaterialien.
- Die sofortige Umsetzung aller brandschutztechnischen Erfordernisse, um den prekären und gesetzwidrigen Zustand der auf dem Areal bestehenden Brennstofflagerung zu beenden.
Zur Untermauerung der hier dargestellten Sachverhalte verweisen wir auf den Beitrag „Abfallverbrenner außer Kontrolle – Eine bildliche Abhandlung“ auf unserer Vereinshomepage unter www.pro-demokratie.com.
In der Hoffnung auf konstruktive Klärung dieser Sachverhalte erwarten wir ihr Engagement.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Mieth
Vorsitzender des BV Sauberes Delitzscher Land e.V.
Na was soll man dazu noch sagen.
Wir werden eben nur von Lobbyisten regiert.
Liebe Redaktion, diebewertung,
bei diesem Landrat werden wohl alle Beteiligten lernen müssen, dass sich nichts ändern wird! Der Mann hat starke Nerven. Auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik würde ich ohne intensivste unabhängige Kontrollen nicht mal ein Klohaus errichten.