Manchmal können wir in der Redaktion auch nur den Kopf schütteln über Mails, die wir in die Redaktion bekommen, so wie auch heute von jenem Andreas Eckert.
Er jammert herum, dass wir „unwahre und ehrenrührige Tatsachenbehauptungen.“ veröffentlichen würden, setzt uns eine Frist bis zum 12. April 2022 den Beitrag zu löschen, sonst will er sich einen Anwalt nehmen.
Natürlich beantworten wir solche Mails dann auch sofort und genauso höflich wie der Absender der Mail an unsere Redaktion. Aber warum sind wir der Meinung, dass Herr Andreas Eckert möglicherweise unwissend ist?
Nun, sonst sind wir der Meinung, hätte er sich seine überaus höfliche Mail an uns sparen können, wenn er „wissend“ gewesen wäre, denn unser Beitrag ist die Übernahme einer Veröffentlichung aus dem Bundesanzeiger.
Da wir nicht wissen, ob Geschäftsführer Andreas Becker diese Veröffentlichung kennt, haben wir ihm diese als kostenfreien Service in unserer Antwortmail mit übermittelt.
Wir haben Herrn Andreas Becker auch erklärt, dass der Bundesanzeiger eine „privilegierte Quelle“ ist, aber vielleicht weiß er auch das möglicherweise nicht, was das heißt.
Nun, wenn man sich die Webseite von dieser genannten Metafina genau anschaut, dann kann man die Veröffentlichung im Bundesanzeiger durchaus verstehen, denn Herr Eckert macht mit seiner Metafina GmbH scheinbar dann Angebote, um Wertpapiere zu erwerben, möglicherweise auch ohne dass die betroffenen Unternehmen dies wissen.
2022-04-19-Rheintex.pdf (metafina.de)
Natürlich ist es aus unserer Sicht dann durchaus legitim, das solche Unternehmen dann auch einmal mit einer „Retourkutsche“ an die Öffentlichkeit gehen. Möglicherweise ist genau das hier geschehen.
FireShot Capture 637 – Suchergebnis – Bundesanzeiger – www.bundesanzeiger.de
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