Der Verkauf wertloser Aktien als häufige Masche
Der Verkauf wertloser Aktien verläuft immer wieder nach einem ähnlichen Schema.
Um welche Art von Gesellschaften handelt es sich in der Regel?
Immer wieder wird die FINMA auf Fälle aufmerksam, bei denen mit aggressiven Methoden wertlose Aktien von vermeintlichen Start-up-Unternehmen verkauft werden. Oft handelt es sich um Gesellschaften, die angeblich in besonders angesagten Bereichen, beispielsweise auf dem Gebiet der Alternativenergien (Wind- und Sonnenenergie), im Rohstoffsektor (Goldminen, Rohöl usw.) oder in der Medizinaltechnik aktiv sind.
Der Kaufpreis der (wertlosen) Aktien im Vergleich zu deren Nominalwert ist meist hoch. Die Verkäufer verlangen zudem in der Regel auch eine hohe Kommission.
Wie werden die potenziellen Anleger umworben?
Die wertlosen Aktien werden sehr intensiv beworben und vermarktet. Häufig werden die potenziellen Käufer telefonisch angegangen, massiv bearbeitet und geradezu zum Kauf gedrängt. Die Telefonverkäufer operieren teilweise von ausländischen Call-Centers aus. Über dieses sogenannte «Cold Calling» wird zum Beispiel mit einem geplanten Börsengang geworben, der den Wert der Aktie angeblich um ein x-Faches ansteigen lassen soll. Dazu werden schön gestaltete Internetauftritte oder aufwändige Hochglanzprospekte der Gesellschaften präsentiert. Diese werden von den Anlegern fälschlicherweise als Zeichen der Seriosität der Gesellschaft gewertet.
Was passiert in der Regel mit dem angelegten Geld?
Bei den erwähnten Gesellschaften handelt es sich meist um leere Aktienmäntel, die gar nie operativ tätig geworden sind. Das eingenommene Geld wird in der Regel sofort von den Gesellschaften abgezogen; die Firmen werden nach einer gewissen Zeit meist liquidiert. Die Folge ist erfahrungsgemäss ein Totalverlust für die Anleger.
Werden die Betrüger zur Rechenschaft gezogen?
Die Drahtzieher, welche oft aus dem Ausland agieren, handeln in der Regel über Strohmänner in der Schweiz. Deshalb sind sie aufsichts- und strafrechtlich oft kaum zu belangen.
Wie kann sich ein Anleger vor Fehlentscheiden bei Investitionen schützen?
Zwar darf ein Unternehmen seine eigenen Aktien verkaufen, doch für viele andere Tätigkeiten im Bereich des Aktienhandels braucht es eine Bewilligung der FINMA. Die Grenze zwischen bewilligungsfreiem und bewilligungspflichtigem Verkauf von Aktien ist für Anleger oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Wer Aktien unbekannter Start-up-Unternehmen kaufen will, sollte sich deshalb vorab sorgfältig informieren. Erste Anhaltspunkte bietet das Handelsregister. Wenn der Firmenname und der Geschäftssitz häufig wechseln oder viele Kapitalerhöhungen mit Aktien mit sehr kleinen Nennwerten (sogenannte Penny Stocks) erfolgt sind, kann dies ein Warnzeichen sein. Empfehlenswert ist es auch, die Geschäftszahlen des Unternehmens zu überprüfen und damit der Frage nachzugehen, ob dem Kurs der Aktie realistischerweise überhaupt ein effektiver Unternehmenswert gegenüberstehen kann oder nicht.
Aktien mit sehr kleinen Nennwerten als Täuschungsmittel
Die Notierung und die Kotierung einer Aktie werden oft verwechselt.
Nicht selten sind Aktien mit Notierung im sogenannten Freiverkehr verkauft worden. Diese Notierung im Freiverkehr einer Börse in Deutschland bedeutet im Unterschied zu einer Kotierung nicht, dass die Aktie börsenüberwacht ist. Die Preise von lediglich notierten (aber nicht kotierten) Aktien können sich extrem schnell und stark verändern, besonders wenn es sich um Penny Stocks mit Nennwerten in der Höhe von wenigen Rappen handelt. Solche Aktien können nach einem Kurssturz oft kaum mehr weiterverkauft werden.
Die Schweizer Valorennummer als vermeintliches Sicherheitsmerkmal
Die Valorennummer eines Wertpapiers als solches bietet noch keine Sicherheit.
Der sogenannte Valor ist eine eindeutige Kennnummer, die in der Schweiz von der SIX Financial Information zur Identifizierung von Wertpapieren und Finanzinstrumenten vergeben wird. Doch der Valor besagt nur, dass der entsprechende Titel existiert. Er garantiert weder die Seriosität noch die Werthaltigkeit eines Produkts. Auch ein auf den Cayman Islands oder in Antigua domizilierter, in der Schweiz nicht bewilligter Anlagefonds kann eine Schweizer Valorennummer haben. Diese bietet keine Garantie dafür, dass die entsprechenden Fondsanteile später wiederverkauft werden können.
Bergwerke, Goldminen und Edelmetalle als Lockvögel
Bei Gesellschaften, die angeblich Edelmetalle vertreiben, ist Vorsicht geboten – es ist nicht alles Gold, was glänzt!
Für Anleger ist es schwierig festzustellen, ob das angepriesene Unternehmen überhaupt eine Geschäftstätigkeit ausübt. Das Internet ist geduldig und manches Unternehmen hält nicht das, was die attraktive Website verspricht. Bergwerke und Minen in entfernten Ländern sind schwer auf ihre Seriosität hin zu überprüfen. Oft bieten dubiose Gesellschaften beispielsweise Gold und Platin oder Wertpapiere auf diese geschürften Edelmetalle an. Nach dem Verkauf werden die Edelmetalle, die in den Augen vieler Anleger immer noch mit Sicherheit gleichgesetzt werden, jedoch nie geliefert.
Nachhaltige Investitionen als Köder
Viele Anbieter sprechen bewusst das ökologische Gewissen der potenziellen Anleger an.
Baumplantagen in Südamerika oder Rumänien, Windparks in Polen – die Palette der nachhaltigen Investments ist breit. Damit spekulieren Anbieter mit dem Wunsch vieler Anleger, eine ökologisch sinnvolle Anlage zu tätigen.
Ob z.B. im Kontext einer Baumplantage eine bewilligungspflichtige Tätigkeit vorliegt oder nicht, ist – vereinfacht gesagt – insbesondere davon abhängig, ob dem Kunden tatsächlich eine klar definierte Anzahl von Bäumen als Eigentum zugewiesen werden kann, welche im Fall eines Konkurses der Anbieter zu Gunsten der Anleger ausgesondert werden können. Falls eine solche Zuweisung nicht möglich ist und der Investor folglich keine Bäume besitzt, kann es sich um eine bewilligungspflichtige Dienstleistung oder um ein bewilligungspflichtiges Finanzprodukt handeln. Dies im Einzelfall zu beurteilen, ist für Anleger schwierig. Im Zweifelsfall fragen Anleger am besten bei der FINMA (questions@finma.ch) nach, ob das Unternehmen bewilligt ist oder nicht.
Schuldensanierung als Scheinlösung
Oft erweisen sich die Dienste von Schuldensanierern nur als Scheinlösung aus einem finanziellen Engpass.
Im Finanzmarkt gibt es Angebote zur Durchführung privater Schuldensanierungen. Diese verlangen von den Betroffenen zuweilen, dass als Vorschuss ein namhafter Betrag eingezahlt wird. Die versprochenen Kredite für die Abtragung der Schulden werden in der Folge nie ausbezahlt. Ratsam ist es, sich in solchen Engpässen an kantonale Schuldenberatungen zu wenden und keine Verträge mit privaten Schuldensanierern abzuschliessen.
Geklonte Websites als Falle
Vermehrt sieht die FINMA gefälschte Kopien von Websites bewilligter Unternehmen.
Es kommt immer wieder vor, dass Websites „geklont“ werden und sich nur minimal von der Seite des echten Unternehmens unterscheiden. Bei Internetauftritten von Unternehmen, die auf eine Bewilligung der FINMA verweisen, empfiehlt es sich deshalb, zu prüfen, ob es sich um die Originalwebsite des Unternehmens handelt oder lediglich um eine Kopie. Es könnte sich um einen illegal tätigen Finanzakteur handeln, der den Namen des Unternehmens in betrügerischer Absicht nutzt. Anhand der Kontaktangaben (Telefonnummer und E-Mail) oder der URL-Adresse lässt sich eine Klon-Website identifizieren. So können Anleger verhindern, dass sie über eine gefälschte Website an Betrüger geraten.
Angebote zur Wiedergutmachung von Verlusten als fieser Trick
Manchmal kommen geschädigte Anleger vom Regen in die Traufe: Aus Verzweiflung über ihren finanziellen Verlust geraten sie gleich in den nächsten Betrugsfall.
Es gibt Finanzakteure, die mit der Hoffnung bereits getäuschter Anleger spielen, ihr verlorenes Geld wiederzuerlangen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn jemand an ein Betrugsopfer herantritt und diesem vorgibt, einen Weg zu kennen, wie es seine Verluste wieder wettmachen kann. Es scheinen Namenslisten solcher Opfer im Markt zu kursieren und an neue Betrüger verkauft zu werden. Bereits geschädigte Anleger verlieren bei einem solchen Angebot in der Regel gleich ein zweites Mal und zwar indem sie entweder neues Geld nachschiessen, die wertlosen Aktien oder Kryptowährungen gegen andere verlockend klingende Produkte eintauschen oder Gebühren für Leistungen zahlen, die anschliessend nicht erbracht werden.
Binäre Optionen als vermeintliche Quellen schneller Gewinne
Angebote, die schnelle Gewinne versprechen, sind meist mit hohen Risiken verbunden. Dies trifft auch auf binäre Optionen zu.
Plattformen, über die sogenannte binäre Optionen gehandelt werden, locken Anleger mit schnellem Gewinn bei geringem Startkapital. Binäre Optionen wetten darauf, dass ein Basiswert (beispielsweise der Kurs einer Aktie, eines Indexes oder einer Währung) bereits nach einer kurzen Zeitspanne über oder unter dem Wert zum Abschlusszeitpunkt liegt. Neben einigen seriösen Anbietern tummeln sich auch viele schwarze Schafe in diesem Markt. Meistens haben die Anbieter binärer Optionen ihren Sitz im Ausland und nicht alle sind in ihrem Heimatland bewilligt und beaufsichtigt. Es ist daher ratsam, die entsprechenden Anbieter im Vorfeld stets genau zu durchleuchten. Um Verluste zu vermeiden, lohnt es sich, auf Basis einer entsprechenden Prüfung in Ruhe zu überlegen, ob ein finanzieller Einsatz dem eigenen finanziellen Risikoprofil entspricht.
Netzwerkmarketing als perfides Multiplikationsinstrument
Nicht selten werden Kunden angehalten, andere Kunden anzuwerben. Dabei machen sie sich unter Umständen unwissentlich strafbar.
In Zeiten, in denen die Kommunikation über soziale Netzwerke an Bedeutung gewinnt, nutzen auch unseriöse Anbieter von Finanzdienstleistungen diese Kanäle. Marketingsysteme, bei denen Anleger via soziale Medien und persönliche Netzwerke andere potenzielle Anleger anwerben oder auf Roadshows auf entsprechende Angebote hinweisen, werden von allen Aufsichtsbehörden sehr kritisch betrachtet. Oft nutzen nicht bewilligte Finanzanbieter solche Kommunikationsmöglichkeiten, um ihr Angebot zu verbreiten und um rasch viele Anhänger zu gewinnen. Anleger sollten sich stets bewusst sein, dass es sich bei Angeboten dieser Art um Schneeballsysteme handeln kann. Häufig profitieren dabei nur die ersten Teilnehmer, die übrigen gehen leer aus bzw. verlieren das investierte Geld. Es ist auch empfehlenswert, abzuklären, welche Risiken strafrechtlicher Natur man allenfalls persönlich eingeht, wenn man andere Investoren anwirbt, die ihr Geld dann womöglich verlieren.
Die Palette der Täuschungspraktiken ist breit, wird laufend perfektioniert und dem technologisch neuesten Stand angepasst. In all den erwähnten Fällen gilt: Im Zweifel Hände weg von solchen Geschäften und Angeboten!
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