Mal ehrlich, wem macht das überhaupt noch Spaß Finanzprodukte zu vermitteln? Mit jeder Vermittlung eines Finanzproduktes steht man eigentlich auf Dauer in einer Haftung die man vom Risiko kaum einschätzen kann. Geld was man verdient hat kann man eigentlich direkt für Rechtsberatungskosten und Kosten einer Vermögensschadenshaftpflicht ausgeben. Bedenkt man aber wie gering oft die Vermittlungsprovision in den letzten Jahren geworden ist bei den Finanzprodukten, dann ist das für die Vermittler ein Draufzahlgeschäft. Vor allem dann, wenn der Vermittler verklagt wird und dann im Prozess gegen einen Anlegerschutzanwalt unterliegt und keine ausreichende Vermögensschadenshaftpflicht hat bzw. gar keine, oder eine die dann die Deckung verweigert. Für Anlegerschutzanwälte ist das der einfachste Weg dann an Schadenersatz für seine Mandanten zu bekommen. Irgendwo finden Anlegerschutzanwälte fast immer eine Begründung warum der Vermittler eine Falschberatung durchgeführt hat, die die Anwälte dann auch vor einem Gericht vehement ausbreiten und versuchen durchzusetzen. Natürlich sind die Anlegerschutzanwälte nicht immer erfolgreich, aber gewinnen tun die Anlegerschutzanwälte dann letztlich immer. Verlieren sie vor Gericht zahlt der Mandant bzw. seine Rechtsschutzversicherung, gewinnt er zahlt der Gegner. Gutes Geschäft für den Anwalt
Kapitalanlage 2016:
Sind für Investoren „goldene Zeiten“ angebrochen?
Liebe AnlegerInnen,
nicht alle Anbieter von Kapitalanlagen freuen sich über die seit Juli 2013 geltende gesetzliche Regulierung für Beteiligungsfonds. Müssen sie doch die Verwaltung über das eingesammelte Geld der vollständigen Kontrolle der staatlichen Behörde BaFin und ihrer Organe unterstellen.
Auch Berater fühlen sich von der Auflagendichte der für ihre Vermittlungstätigkeit betreffenden Anforderungen an Dokumentation, Anlegerauf-klärung- und Einstufung, Plausibilitäts-, Ange-messenheits- und Geeignetheitsprüfung und Risikoaufklärung belastet.
Andere betonen dagegen, dass für sie als Makler „goldene Zeiten angebrochen“ seien, die „für uns Makler durch die Regulierung entstanden sind“.
„Alles, was wir in der Vergangenheit gegenüber den Initiatoren vergeblich durch zu setzen versucht hatten, bekommen wir jetzt frei Haus geliefert – verbindlich staatlich kontrolliert.“
Als Anleger sollten Sie auf regulierten Produkten bestehen. Denn im Gegensatz zum Fondsmarkt vor 2013 wacht nun eine Behörde über die Einhaltung der Regeln. Sie können sich darauf verlassen, dass diese Regeln eingehalten werden müssen. Bei Fehlverhalten schreitet die eine staatliche Behörde (BaFin) frühzeitig und automatisch ein!
Folgende Anlegerrisiken werden durch gesetzlichen Schutz entscheidend reduziert:
* dass Kundengeld durch Missmanagement veruntreut wird,
* dass korrupte Geschäftsführer Ihr Geld veruntreuen,
* dass Mittelverwendungskontrolleure einem Interessenkonflikt erliegen und auf der Seite Ihrer Auftraggeber agieren, statt im Interesse der Anleger,
* dass Entnahmen ohne Substanzbildung ausgezahlt werden,
* dass Ihr Geld an begünstigte „Partner“ des Emissionärs „umgeleitet“ werden kann,
* dass der Emissionär ein dilettantisches Risikomanagement pflegt oder verfehlte Investitionen tätigt
* dass der Emissionär in andere als fest definierte, genehmigte Anlagegüter investiert
Um vor diesen Risiken sicher zu sein, sollten Sie grundsätzlich nur Produkte in Betracht ziehen, der reguliert sind, d. h. die einer durchgehenden staatlichen Investitionskontrolle unterliegen und die der Manipulationsmöglichkeit des Fonds-managers entzogen sind. Denn über den Geld-fluss wacht jetzt nicht mehr der Fonds, sondern die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht BaFin. Weniger kontrollierte Produkte sollten Sie nur einbeziehen, wenn Sie ganz sicher sind, die Wechselfälle schwankender Loyalität sowie die Kontroll- und Transparenz-risiken vollständig zu durchschauen.
Die Regulierungsregeln des KAGB-Gesetzes sind zwingendes Aufsichtsrecht. Stichworte sind die Verpflichtung der Gegenwertkontrolle der In-vestitionsgüter bei Anschaffung, die laufende Bewertung der Investitionsgüter in der Betriebs-phase, die Berechnung fast nur noch erfolgsab-hängiger Kosten, die Intensivprüfung der Ge-schäftsleitereignung sowie die Tauglichkeit des Risikomanagements sowie die Kontrolle der In-teressenkonflikte. Erzwungen wird auch – end-lich – ein dauerhaft nachzuhaltendes rechtzei-tiges Berichtswesen sowie die regelmäßige Ver-öffentlichung ihres Anteilswertes (Nettoinven-tarwert) Ihrer Beteiligung.
Mit einem Wort: Sie können sich auf die Kernfragen Ihrer Risikoakzeptanz und Ihrer Anlageziele konzentrieren.
Mit unserer CHECK-Regulierungsfibel, die Ihnen entweder Ihr Makler aushändigt (oder sie beziehen sie direkt von uns, Ansichtsexemplar per Link weiter unten abrufbar), erfahren Sie anschaulich auf wenigen Seiten, was das neue Gesetz und dessen Umsetzung für Sie leistet. Nutzen sie das Engagement und die Kompetenz Ihres Maklers.
Nutzen Sie unsere Unterstützung, sich ein solides Produktportfolio aufzubauen
Und unter diesem Link finden Sie die CHECK-Fibel als Ansichtsexemplar:
http://www.check-analyse.de/Ablage/FibelMakler.pdf
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check-appel@t-online.de
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Appel
040-409725