Nun haben wir es alle schriftlich, die Mietpreisbremse ist verfassungsmäßig nicht zu beanstanden. Was sich für die Verbraucher gut anhört, könnte dann aber mittel- und langfristig für unsere Wirtschaft ein Problem werden.
Zumal dann, wenn man, wie wohl von einigen Politikern gewünscht, jetzt auch darüber nachdenkt, dass mit den Ausnahmeregelungen von der Mietpreisbremse dann enger zu fassen, heißt weniger Ausnahmen zu zu lassen.
Da stellt sich natürlich die Frage, welchem Investor macht es dann noch Spaß, in den Sachwert „Immobilie“ zu investieren? Genau in der Antwort auf diese Frage könnte auch das Problem in Bezug auf den Wohnungsbau in der Zukunft sein, dann wenn die Antwort auf die oben gestellt Frage ein „Keine“ ist.
Letztlich muss man doch auch einmal feststellen, dass die Mietpreisbremse von den Politikern auch deshalb gemacht wurde, um eigene Versäumnisse der Vergangenheit zu kaschieren. Versäumnisse im Bereich des Neubaus von Wohnungen mit Mietpreisbindung.
Man sollte auch nicht vergessen, dass gerade das Land Berlin ja Wohnungsbestände, die man ihm zurechnen konnte, in den letzten Jahren verkauft hat, um Einnahmen für den eigenen Haushalt zu generieren. Bestraft werden dafür jetzt die Immobilienkäufer, die dem Land Berlin für einen Teils maroden Wohnungsbestand, viel Geld auf den Tisch gelegt hatten.
Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zu „DDR Verhältnissen“, was die Mieten angeht, kommen, wie von der SED Nachfolgepartei DieLinke gewünscht, denn dann wird der private Wohnungsbau ganz zum erliegen kommen. Insofern kann man das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch zweischneidig sehen.
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