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Deres Wohnbau III GmbH – ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG, AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE

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Deres Wohnbau III GmbH

Herrsching am Ammersee, Deutschland

Anleihe 2022/​2025

WKN: A3MQNY /​ ISIN: DE000A3MQNY6

ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG

AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE

durch die Deres Wohnbau III GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer HRB 243256, geschäftsansässig: Schönbichlstraße 71 in 82211 Herrsching am Ammersee, vertreten durch Norbert Deres, (nachfolgend auch die „Emittentin„), betreffend die

EUR 4.250.000,00

verzinsliche Schuldverschreibung der Deres Wohnbau III GmbH

fällig am 26.01.2025

WKN: A3MQNY /​ ISIN: DE000A3MQNY6 (insgesamt die „Anleihe 2022/​2025„),

eingeteilt in auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 5.000,00 (jeweils eine „Schuldverschreibung“ und zusammen die „Schuldverschreibungen„).

Die Emittentin fordert hiermit die Inhaber der Schuldverschreibung (jeweils ein „Anleihegläubiger“ und zusammen die „Anleihegläubiger„) zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums

beginnend am Montag, den 09.05.2022, um 0:00 Uhr,

und

endend am Mittwoch, den 11.05.2022, um 24:00 Uhr,

gegenüber dem Notar Stefan Schrenick auf (die „Abstimmung ohne Versammlung„; die Aufforderung zur Stimmabgabe in der Versammlung ohne Abstimmung die „Aufforderung zur Stimmabgabe„).

1. Hintergrund der Aufforderung zu einer Stimmabgabe in der Abstimmung ohne Versammlung

1.1 Vorbemerkung

Die Emittentin beabsichtigt den Erlös aus der Anleihe zukünftig (i) für die Rückführung der Anleihe der Emittentin mit der WKN A3H20Q /​ ISIN DE000A3H20Q3 inklusive Zinsen von 22.1.2022 bis 22.6.2022 über insgesamt EUR 2.100.000,00, (ii) zur Finanzierung der Auflage- und Vermittlungskosten für das erste Jahr der Laufzeit der gegenständlichen Anleihe und der Änderung der Anleihestruktur über insgesamt EUR 302.575,50, (iii) zur Finanzierung der Zinsen für das erste Jahr der Laufzeit der gegenständlichen Anleihe über EUR 510.000,00 und (iv) zur Finanzierung des Eigenkapitalanteils/​-ersatzes für den Erwerb des Grundstücks Solalindenstraße 29 in 81825 München durch die Solalinden 29 GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer HRB 268215, geschäftsansässig: Schönbichlstraße 71, 82211 Herrsching am Ammersee, und der Baumaßnahmen hierauf in Höhe von EUR 1.337.424,50 zu verwenden. Die Emittentin ist alleinige Gesellschafterin der Solalinden 29 GmbH und stellt dieser EUR 1.337.424,50 als Darlehen oder als in sonstiger Weise rückzahlbare Gelder zur Verfügung. Überdies soll die Besicherung der Anleihe geändert werden.

Nach § 11 (1) der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen („Anleihebedingungen„) können die Gläubiger nach Maßgabe der Regelungen des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen („SchVG„) in einer Gläubigerversammlung durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 11 der Anleihebedingungen Änderungen der Anleihebedingungen mit der Emittentin vereinbaren. Die Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger sind für alle Gläubiger gleichermaßen verbindlich.

Die Abstimmung wird im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt (§ 11 (3) der Anleihebedingungen). Die Abstimmung wird von einem von der Emittentin beauftragten Notar geleitet. An der Abstimmung der Gläubiger nimmt jeder Gläubiger nach Maßgabe des Nennwerts oder des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den ausstehenden Schuldverschreibungen teil.

1.2 Hintergrund

Die Emittentin beabsichtigt, die Mittelverwendung und die grundbuchlichen Sicherheiten der Anleihe 2022/​2025 zu ändern.

2. Gegenstand der Abstimmung ohne Versammlung und Beschlussvorlage der Emittentin

Die Emittentin schlägt vor, die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen:

Der dritte und vierte Absatz der Präambel der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

„Die mittels der Anleihe eingesammelten Gelder dienen ( i ) der Rückführung der Anleihe der Emittentin mit der WKN A3H20Q /​ ISIN DE000A3H20Q3 inklusive Zinsen von 22.1.2022 bis 22.6.2022 über insgesamt EUR 2.100.000,00, ( ii ) der Finanzierung der Auflage- und Vermittlungskosten für das erste Jahr der Laufzeit der gegenständlichen Anleihe, der Änderung der Anleihestruktur über insgesamt EUR 302.575,50, ( iii ) der Finanzierung der Zinsen für das erste Jahr der Laufzeit der gegenständlichen Anleihe über EUR 510.000,00 und ( iv ) der Finanzierung des Eigenkapitalanteils/​-ersatzes für den Erwerb des Grundstücks Solalindenstraße 29 in 81825 München durch die Solalinden 29 GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer HRB 268215, geschäftsansässig: Schönbichlstraße 71, 82211 Herrsching am Ammersee (nachfolgend auch „ Gesellschaft “ genannt) und der Baumaßnahmen hierauf in Höhe von EUR 1.337.424,50. Die Emittentin ist alleinige Gesellschafterin der Solalinden 29 GmbH und stellt dieser EUR 1.337.424,50 als Darlehen oder als in sonstiger Weise rückzahlbare Gelder zur Verfügung.“

§ 4 (4) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

„Die Emittentin verpflichtet sich, die Gesamtfinanzierung sicherzustellen und die aus der Anleihe zugeflossenen Gelder ausschließlich vereinbarungsgemäß und gemäß diesen Anleihebedingungen ( i ) für die Rückführung der Anleihe der Emittentin mit der WKN A3H20Q /​ ISIN DE000A3H20Q3 mit Zinsen vom 22.1.2022 bis 22.6.2022 über insgesamt EUR 2.100.000,00, ( ii ) zur Finanzierung der Auflage- und Vermittlungskosten für das erste Jahr der Laufzeit der gegenständlichen Anleihe, der Änderung der Anleihestruktur über insgesamt EUR 302.575,50, ( iii ) zur Finanzierung der Zinsen für das erste Jahr der Laufzeit der gegenständlichen Anleihe über EUR 510.000,00 und ( iv ) zur Finanzierung des Eigenkapitalanteils/​-ersatzes für den Erwerb des Grundstücks Solalindenstraße 29 in 81825 München durch die Solalinden 29 GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer HRB 268215, geschäftsansässig: Schönbichlstraße 71, 82211 Herrsching am Ammersee, und der Baumaßnahmen hierauf in Höhe von EUR 1.337.424,50 einzusetzen und dies den Anleihegläubigern oder deren bestelltem Vertreter auf Anforderung nachzuweisen.“

§ 8 (2) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:

„Die aufgrund dieser Anleihebedingungen bestehenden Zahlungsansprüche der Anleihegläubiger gegen die Emittentin werden zusätzlich durch folgende bestellte, nachrangige, vollstreckbare Gesamtgrundschuld über EUR 4.250.000,00 zzgl. Zinsen in Höhe von 18,00 % p.a. ab Bestellung und einmaliger Nebenleistung in Höhe von 10,00 % des Grundschuldbetrages (nachfolgend auch „Grundschuld“ genannt) an folgenden Sicherheitengrundstücken abgesichert:

Bestellung der Grundschuld für die Sicherheitentreuhänderin auf folgenden Grundstücken:

Amtsgericht München, ( i ) Grundbuch von Daglfing, Band 45, Blatt 2827, Flurstück 526/​1, Rominter Straße 2, Gebäude- und Freifläche mit einer Größe von 777 qm, ( ii ) Grundbuch von Daglfing, Band 45, Blatt 2829, Flurstück 526/​10, Rominter Straße 4, Gebäude- und Freifläche mit einer Größe von 541 qm (nachfolgend ( i ) und ( ii ) gemeinsam auch „Sicherheitengrundstück I“ genannt), ( iii ) Grundbuch von Trudering, Blatt 38715, Flurstück 935/​1, Solalindenstr. 29, Gebäude- und Freifläche mit einer Größe von 1.199 qm sowie alle nachfolgende Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher (nachfolgend auch „Sicherheitengrundstück II“ genannt).

Die Bestellung der Grundschuld an dem Sicherheitengrundstück I ist im Rang direkt nach der Grundschuld ohne Brief in Höhe von EUR 11.000.000,00 für die VR Bank München-Land eG, Oberhaching, Amtsgericht München GnR 406 und an dem Sicherheitegrundstück II im Rang direkt nach der Grundschuld ohne Brief in Höhe von EUR 8.350.000,00 für die VR Bank München-Land eG, Oberhaching, Amtsgericht München GnR 406 sowie nicht wertmindernden Rechten für die Sicherheitentreuhänderin vorzunehmen.

Die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung und mit in grundbuchmäßiger Form erteilter Eintragungsbewilligung wird erteilt und von dem die Grundschuldbestellung beurkundenden Notar für die Sicherheitentreuhänderin in Verwahrung genommen mit der Maßgabe, dass der Notar unwiderruflich angewiesen ist, allein auf einseitige und jederzeit mögliche Weisung der Sicherheitentreuhänderin dem zuständigen Grundbuchamt eine vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung unter Beantragung der Eintragung durch die Sicherheitentreuhänderin zum Vollzug der Eintragung einzureichen. Der die Grundschuldbestellung beurkundende Notar bestätigt gegenüber der Sicherheitentreuhänderin die Verwahrung und die vorstehenden Maßgaben.

Die Rechte aus der Grundschuld an den Sicherheitengrundstücken werden ausschließlich von der Sicherheitentreuhänderin für die Anleihegläubiger oder einem von der Sicherheitentreuhänderin zum Handeln für sie oder an ihrer Stelle beauftragten Dritten gehalten/​verwaltet und wahrgenommen.“

Am Ende der Anleihebedingungen wird folgende Klarstellung getroffen:

Klarstellend wird festgehalten, dass die Negativverpflichtungen des § 4 (2) fortan die Gesellschaft verpflichten und diese daher die geänderten Anleihebedingungen unterzeichnet. Die Deres Wohnbau IV GmbH wird durch die geänderten Anleihebedingungen nicht weiterhin verpflichtet und unterzeichnet diese auch nicht.“

Sicherheitentreuhandvertrag (Anlage 2 zu den Anleihebedingungen)

„Die Deres Wohnbau GmbH und die Solalinden 29 GmbH werden jeweils Partei des Sicherheitentreuhandvertrags und unterzeichnen diesen. Die Deres Wohnbau IV GmbH scheidet aus und unterzeichnet nicht mehr.“

§ 3 (1) des Sicherheitentreuhandvertrags wird wie folgt neu gefasst:

„Die Deres Wohnbau GmbH ist Eigentümerin der Grundstücke, belegen: Amtsgericht München, ( i ) Grundbuch von Daglfing, Band 45, Blatt 2827, Flurstück 526/​1, Rominter Straße 2, Gebäude- und Freifläche mit einer Größe von 777 qm und ( ii ) Amtsgericht München, Grundbuch von Daglfing, Band 45, Blatt 2829, Flurstück 526/​10, Rominter Straße 4, Gebäude- und Freifläche mit einer Größe von 541 qm (nachfolgend ( i ) und ( ii ) gemeinsam auch „Sicherheitengrundstück I“ genannt). Die Solalinden 29 GmbH ist Eigentümerin des Grundstücks, belegen: Amtsgericht München, Grundbuch von Trudering, Blatt 38715, Flurstück 935/​1, Solalindenstr. 29, Gebäude- und Freifläche mit einer Größe von 1.199 qm (nachfolgend auch „Sicherheitengrundstück II“ genannt). Sicherheitengrundstück I und Sicherheitengrundstück II werden nachfolgend gemeinsam auch „ Sicherheitengrundstück “ genannt.“

§ 3 (2) des Sicherheitentreuhandvertrags wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gesamtgrundschuld in Höhe von EUR 4.250.000,00 zzgl. Zinsen in Höhe von 18,00 % p.a. ab Bestellung und einmaliger Nebenleistung in Höhe von 10,00 % des Grundschuldbetrages (nachfolgend auch „ Grundschuld “ genannt) wird zunächst für die Sicherheitentreuhänderin an dem Sicherheitengrundstück bestellt.

Die Bestellung der Grundschuld an dem Sicherheitengrundstück I ist im Rang direkt nach der Grundschuld ohne Brief in Höhe von EUR 11.000.000,00 für die VR Bank München-Land eG, Oberhaching, Amtsgericht München GnR 406 und an dem Sicherheitegrundstück II im Rang direkt nach der Grundschuld ohne Brief in Höhe von EUR 8.350.000,00 für die VR Bank München-Land eG, Oberhaching, Amtsgericht München GnR 406 sowie nicht wertmindernden Rechten für die Sicherheitentreuhänderin vorzunehmen.

Die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung und mit in grundbuchmäßiger Form erteilter Eintragungsbewilligung wird erteilt und von dem die Grundschuldbestellung beurkundenden Notar für die Sicherheitentreuhänderin in Verwahrung genommen mit der Maßgabe, dass der Notar unwiderruflich angewiesen ist, allein auf einseitige und jederzeit mögliche Weisung der Sicherheitentreuhänderin dem zuständigen Grundbuchamt eine vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung unter Beantragung der Eintragung durch die Sicherheitentreuhänderin zum Vollzug der Eintragung einzureichen. Der die Grundschuldbestellung beurkundende Notar bestätigt gegenüber der Sicherheitentreuhänderin die Verwahrung und die vorstehenden Maßgaben.

Die Rechte aus der Grundschuld an dem Sicherheitengrundstück werden ausschließlich von der Sicherheitentreuhänderin für die Anleihegläubiger oder einem von der Sicherheitentreuhänderin zum Handeln für sie oder an ihrer Stelle beauftragten Dritten gehalten/​verwaltet und wahrgenommen.“

§ 4 (3) des Sicherheitentreuhandvertrags wird wie folgt neu gefasst:

„Bei Eintritt eines Verwertungsfalls gemäß vorstehendem Absatz 2 ist die Sicherheitentreuhänderin berechtigt und grundsätzlich verpflichtet, eine Verwertung der Grundschuld vorzunehmen. Die Verwertung ist der Emittentin und der jeweiligen Eigentümerin mit einer Nachfrist von vier (4) Wochen vorab von Seiten der Sicherheitentreuhänderin schriftlich anzuzeigen. Bis zum Ablauf dieser Frist haben die Emittentin und die jeweilige Eigentümerin die Möglichkeit, die Verwertung durch vollständige Zahlung der gegenüber den Anleihegläubigern geschuldeten und fälligen Beträge abzuwenden. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn über das Vermögen der Emittentin bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.“

Die Emittentin, der Patron Norbert Deres, die Deres Wohnbau IV GmbH, die Sicherheitentreuhänderin DBC Finance GmbH, die Deres Wohnbau GmbH und die Solalinden 29 GmbH stimmen hiermit unwiderruflich und im Voraus den Änderungen der Anleihebedingungen und dem Sicherheitentreuhandvertrag zu.

3. Rechtsgrundlage für die Abstimmung ohne Versammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis

3.1 Nach § 11 der Anleihebedingungen finden die Bestimmungen des SchVG für die Anleihe 2022/​2025 Anwendung. Änderungen der Anleihebedingungen können aufgrund Mehrheitsbeschluss nach Maßgabe des § 11 der Anleihebedingungen vereinbart werden.

3.2 Die Anleihegläubiger können gemäß § 11 (3) der Anleihebedingungen im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung Änderungen der Anleihebedingungen beschließen. Bei der Abstimmung ohne Versammlung ist die Beschlussfähigkeit nach Maßgabe von § 18 Abs. 1 SchVG in Verbindung mit § 15 Abs. 3 S. 1 SchVG gegeben, wenn mindestens die Hälfte der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen an der Abstimmung ohne Versammlung teilnimmt.

Wird die Beschlussfähigkeit für die hiesige Abstimmung nicht festgestellt, kann der Abstimmungsleiter gemäß § 18 Abs. 4 SchVG eine weitere Gläubigerversammlung einberufen; die Versammlung gilt als zweite Versammlung im Sinne des § 15 Absatz 3 Satz 3 SchVG. Die zweite Versammlung ist danach beschlussfähig, wenn die Anwesenden mindestens 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Schuldverschreibungen, deren Stimmrechte ruhen, zählen nicht zu den ausstehenden Schuldverschreibungen.

4. Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommens des Beschlusses

Wenn die Anleihegläubiger wirksam über den Beschlussgegenstand gemäß Ziffer 2 beschließen, hat das insbesondere folgende Rechtsfolgen:

Ein mit der erforderlichen Mehrheit gefasster Beschluss der Anleihegläubiger ist für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich.

5. Verfahren der Abstimmung ohne Versammlung und Art der Abstimmung

Die Abstimmung ohne Versammlung wird von dem Notar Stefan Schrenick, als Abstimmungsleiter („der Abstimmungsleiter„) gemäß § 18 Abs. 2 SchVG geleitet.

5.1 Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Zeitraum von 09.05.2022 um 0:00 Uhr bis 11.05.2022 um 24:00 Uhr (der „Abstimmungszeitraum„) in Textform – §126 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (das „BGB„) – gegenüber dem Abstimmungsleiter unter der unten aufgeführten Adresse abgeben (die „Stimmabgabe„). Als Stimmabgabe gilt der Zugang beim Abstimmungsleiter. Stimmabgaben, die nicht innerhalb des Abstimmungszeitraums, also zu früh oder zu spät, dem Abstimmungsleiter zugehen, werden nicht berücksichtigt.

5.2 Die Stimmabgabe erfolgt per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse:

Notar Stefan Schrenick

– Abstimmungsleiter –

„Deres Wohnbau III GmbH Anleihe 2022/​2025“

„Abstimmung ohne Versammlung“

Adresse: Tal 13, 80331 München

Telefax: 089 /​ 29 00 34 34

E-Mail: info@notar-tal13.de

Dem Stimmabgabedokument sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese Nachweise nicht bereits zuvor übermittelt worden sind bzw. die Emittentin oder der Notar darauf verzichtet hat:

ein Nachweis der Teilnahmeberechtigung in Form eines Besonderen Nachweises des depotführenden Instituts (wie unter Ziffer 6.3 definiert) und

ggf. ein Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis nach Maßgabe der Ziffer 6.5, sofern der Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z. B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtsverwalter (z. B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten wird; und

ggf. eine Vollmacht nach Maßgabe der Ziffer 7, sofern der Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne Versammlung von einem Dritten vertreten wird.

Ferner wird darum gebeten, dass Anleihegläubiger, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht oder nach ausländischem Recht sind, durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus einem einschlägigen Register oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung nach Maßgabe der Ziffer 6.4 ihre Vertretungsbefugnis nachweisen. Die Vorlage dieses Nachweises ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Abstimmung.

5.3 Zur Erleichterung und Beschleunigung der Auszählung der Stimmen werden die Anleihegläubiger gebeten, das für die Stimmabgabe zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Die Wirksamkeit einer Stimmabgabe hängt aber nicht von der Verwendung dieses Formulars ab.

5.4 Das Abstimmungsergebnis wird nach dem Additionsverfahren ermittelt. Bei dem Additionsverfahren werden nur die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen gezählt. Berücksichtigt werden alle ordnungsgemäß im Abstimmungszeitraum abgegebenen und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Stimmen.

6. Teilnahmebedingungen, Stimmrechte und Nachweise

6.1 Zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der seine Inhaberschaft an Schuldverschreibungen im Abstimmungszeitraum nach Maßgabe der Regelungen unter Ziffer 6.3 spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums nachweist.

6.2 An der Abstimmung ohne Versammlung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennbetrags der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen der Deres Wohnbau III GmbH Anleihe 2022/​2025 teil. Jede Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 5.000,00 gewährt eine Stimme.

6.3 Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums nachweisen. Hierzu ist in Textform (§ 126 b BGB) ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen nach Maßgabe der nachstehenden Ziffer 6.3.1 an den Abstimmungsleiter zu übermitteln (der „Besondere Nachweis„).

6.3.1 Besonderer Nachweis

Der erforderliche besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet und (ii) den gesamten Nennbetrag der Schuldverschreibung angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Anleihegläubigers gutgeschrieben sind.

Ein Musterformular für den Besonderen Nachweis wird auf Anfrage an das jeweilige depotführende Institut übermittelt.

6.4 Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z. B. Limited nach englischem Recht) sind, werden gebeten, zusätzlich zum Besonderen Nachweis ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch Übersendung eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z. B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis nach dieser Ziffer 6.4 ist nicht Voraussetzung für die Berücksichtigung der Stimmen bei der Abstimmung ohne Versammlung.

6.5 Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z. B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z. B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder Amtswalter zusätzlich zum Besondern Nachweis des von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z. B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestellungsurkunde).

7. Vertretung durch Bevollmächtigte

7.1 Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 18 Abs.1 SchVG in Verbindung mit § 14 SchVG).

7.2 Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von § 126 b BGB.

7.3 Die Vollmachtserteilung ist gegenüber dem Abstimmungsleiter durch Übermittlung der Vollmachterklärung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist ferner spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums ein Besonderer Nachweis des Vollmachtgebers (s. Ziffer 6.3) sowie (soweit einschlägig) die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers (s. Ziffer 6.5) gegenüber dem Abstimmungsleiter nachzuweisen.

8. Stimmrechtsvertreter

Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen (zum Beispiel, weil sie während des Abstimmungszeitraums verhindert sind) und die auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können an den von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter Herrn Hans Zucker von der Dr. Bauer & Co. Vermögensmanagement GmbH eine Vollmacht mit Weisungen erteilen. Ein entsprechendes Formular für die Erteilung dieser Vollmacht ist auf der Internetseite der Emittentin abrufbar.

Bitte senden Sie zu diesem Zweck das ausgefüllte und unterzeichnete Formular dieser Vollmacht einschließlich der Vorlage des Besonderen Nachweises über die Inhaberschaft des Anleihegläubigers an den Schuldverschreibungen durch das depotführende Institut gemäß Ziff. 6.3.2 per Post, Fax oder E-Mail oder sonst in Textform (§ 126b BGB) an folgende Adresse:

Dr. Bauer & Co. Vermögensmanagement GmbH

Herrn Hans Zucker

Prannerstraße 6

80333 München

Telefax: 089/​ 20 60 313-400

E-Mail: hans.zucker@drbauer-co.de

(bitte nur 1x senden). Sie werden gebeten, diese Unterlagen spätestens bis zum Ablauf des 09.05.2022 (eingehend) einzureichen.

9. Gegenanträge und Ergänzungsverlangen

9.1 Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu dem Beschlussgegenstand, über den nach dieser Aufforderung zur Stimmabgabe Beschluss gefasst wird, eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten (der „Gegenantrag„).

9.2 Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden (das „Ergänzungsverlangen„).

9.3 Gegenanträge und Ergänzungsverlangen sind an den Abstimmungsleiter zu richten. Sie können vor Beginn des Abstimmungszeitraums per Post, Fax oder E-Mail an den Abstimmungsleiter an die folgende Adresse übermittelt werden:

Notar Stefan Schrenick

– Abstimmungsleiter –

„Deres Wohnbau III GmbH Anleihe 2022/​2025“

„Abstimmung ohne Versammlung“

Adresse: Tal 13, 80331 München

Telefax: 089 /​ 29 00 34 34

E-Mail: info@notar-tal13.de

Zwingend beizufügen ist auch im Hinblick auf einen Gegenantrag und/​ oder ein Ergänzungsverlangen ein Besonderer Nachweis (s. Ziffer 6.3). Im Falle eines Ergänzungsverlangens haben die Anleihegläubiger, die beantragen, einen weiteren Gegenstand zur Beschlussfassung zu stellen, ferner nachzuweisen, dass sie gemeinsam 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.

10. Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen

Der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen stehen derzeit keine Schuldverschreibungen der „Deres Wohnbau III GmbH Anleihe 2022/​2025“ zu. Es werden derzeit ferner keine Schuldverschreibungen der „Deres Wohnbau III GmbH Anleihe 2022/​2025“ für Rechnung der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen gehalten. Insgesamt sind daher Schuldverschreibungen der „Deres Wohnbau III GmbH Anleihe 2022/​2025“ im Nennbetrag von insgesamt EUR 4.250.000,00, eingeteilt in Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 5.000, verbrieft. Es wurden 850 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 5.000 valutiert, die daher aktuell ausstehen.

11. Unterlagen

Vom Tag der Einberufung an bis zum Ende der Abstimmung steht den Anleihegläubigern auf der Internetseite der Emittentin (http:/​/​www.deres.de/​abstimmung) diese Aufforderung zur Stimmabgabe ohne Versammlung mit den darin enthaltenen genauen Bedingungen, von denen die Teilnahme an der Abstimmung und die Ausübung des Stimmrechts abhängen, zur Verfügung.

Um dem Abstimmungsleiter die Prüfung der Nachweise sowie der Berechtigung zur Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte zu erleichtern, werden dort außerdem folgende Musterformulare bereitgestellt:

ein Musterformular für den Besonderen Nachweis;

ein Musterformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte und Stimmrechtsvertreter;

ein Musterformular für die Stimmabgabe.

Die Verwendung dieser Musterformulare ist nicht zwingend.

Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist per Post zu richten an:

Notar Stefan Schrenick

– Abstimmungsleiter –

„Deres Wohnbau III GmbH Anleihe 2022/​2025“

„Abstimmung ohne Versammlung“

Adresse: Tal 13, 80331 München

Telefax: 089 /​ 29 00 34 34

E-Mail: info@notar-tal13.de

 

Herrsching am Ammersee, im April 2022

Deres Wohnbau III GmbH

 

Auch der von der Deres Wohnbau III GmbH beauftragte Notar Stefan Schrenick fordert als Abstimmungsleiter die Anleihegläubiger der Deres Wohnbau III GmbH Anleihe 2022/​2025 zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums vom 09.05.2022, um 0:00 Uhr bis 11.05.2022, um 24:00 Uhr in Textform (§ 126 b BGB) gegenüber dem Abstimmungsleiter entsprechend der vorstehenden Aufforderung zur Stimmabgabe auf und stellt die unter Ziffer 2 der Aufforderung zur Stimmabgabe von der Emittentin unterbereiteten Beschlussvorschläge zur Abstimmung.

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