Startseite Allgemeines Derin-Holzapfel GmbH-Insolvent
Allgemeines

Derin-Holzapfel GmbH-Insolvent

Teilen

Über das Vermögen der Derin-Holzapfel GmbH, Topfmühle 1, 37276 Meinhard (AG Eschwege, HRB 2664), vertr. d.: Désirée Derin-Holzapfel, Topfmühle 1, 37276 Meinhard, (Geschäftsführerin), ist am 01.03.2016 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda, Tel.: 0661/2928950, Fax: 0661/29289518.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

 

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 04.2016,

 

  1. b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

 

 

 

Vor dem Insolvenzgericht wird am

 

Mittwoch, 25.05.2016, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 2; I. Stock, Hauptgebäude, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege

 

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

 

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

 

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

 

sowie gegebenenfalls über:

 

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

 

Hinweise:

 

Ø  Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Ø  Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

 

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Eschwege, 03.03.2016

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Mega-Millionen-Jackpot steigt auf geschätzte 1,15 Milliarden Dollar – Der Weihnachtswahnsinn ohne Gewinner

Es war eine stille Nacht, heilige Nacht – aber nicht für die...

Allgemeines

Kritischer Bericht zur Bilanz 2023 de Tafel Deutschland e.V. 2023 GF Andreas Steppuhn?

Unverzichtbare soziale Rolle Die Tafeln in Deutschland leisten eine essenzielle Arbeit für...

Allgemeines

Das gibt es auch in den USA-Kickback-Rocket Homes wegen illegaler Kickback-Methoden von US-Verbraucherschutzbehörde angeklagt

Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) hat am Montag schwere...

Allgemeines

USA:E-Autos: Zuschlag oder Schlussverkauf? Warum Sie jetzt besser schnell handeln sollten

Also, Freunde der modernen Mobilität, es ist Zeit, sich warm anzuziehen –...