Ja, denn selbst der Insolvenzverwalter, in diesem Fall Sachwalter genannt, fordert ja in seiner Veröffentlichung die betroffenen Anleger dazu auf. Ja, er nennt sogar einen Termin, bis zu dem dies erledigt sein muss.
Hier ist der 27. Dezember 2019 benannt worden. Natürlich sollten Anleger diesen Termin nicht verstreichen lassen, denn auch in einem Eigeninsolvenzverfahren ist es natürlich wichtig, seine Forderungen anzumelden; nur dann wird man auch bei einer möglichen „Quotenverteilung“ berücksichtigt werden. Jene Quote, die sich dann ergibt, wenn entsprechende ASSETS des Unternehmens Derivest GmbH verwertet sind.
Jeder betroffene Anleger sollte sich dazu sicherlich den Rat eines Rechtsanwaltes einholen, um bei der Insolvenz-Forderungsanmeldung auch alles richtig zu machen.
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