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Derivest GmbH und das Thema „Eigeninsolvenz“

geralt / Pixabay
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Eine eigenverwaltete Insolvenz hat natürlich auch Vorteile, so kann man es zumindest auf der Internetseite der Tiefenbacher Insolvenzverwaltung aus Dresden nachlesen:

„Die Eigenverwaltung kann nur erfolgreich sein, wenn der Antrag frühzeitig gestellt wird. Sobald einer der Insolvenzgründe eingetreten ist (Überschuldung und tatsächliche Zahlungsunfähigkeit), verbleibt hierfür eine Frist von drei Wochen. Lässt der Schuldner die Frist verstreichen, macht er sich der Insolvenzverschleppung schuldig bzw. gegenüber den Gläubigern schadensersatzpflichtig.

Das Stellen des Antrags und Insolvenzeröffnungsverfahren

Wenn sich der Schuldner für die Eigenverwaltung entschieden hat, muss beim zuständigen Amtsgericht neben dem Insolvenzantrag ausdrücklich der Antrag auf Eigenverwaltung gestellt werden.

Die Antragsvorbereitung sollte einen Zeitraum von zwei Wochen bis maximal sechs Wochen nicht überschreiten. Die Anforderungen an die Anträge sind sehr hoch. Sie müssen professionell vorbereitet werden, so dass sich die Unterstützung durch ein insolvenzerfahrenes Team lohnt.

In dieser Zeit kann der Unternehmer bereits ein Sanierungskonzept mit ersten konkreten Maßnahmen und Planungen erarbeiten. Aufgrund der Komplexität wird das Konzept meist in Zusammenarbeit mit einem sanierungserfahrenen Berater erstellt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einbindung von Stakeholdern des Unternehmens (Gläubiger, Geschäftspartner, Kunden), um ein Scheitern des Verfahrens im Vorfeld zu vermeiden und das Vertrauen aufrecht zu erhalten.

Nach Stellung des Insolvenzantrags vergehen meist mehrere Wochen, bis das Gericht entschieden hat, ob dem Antrag stattgegeben wird. In dieser Zeit werden Sicherungsmaßnahmen angeordnet, worunter die Bestellung eines vorläufigen Sachwalters zählt.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit dem Antrag bestimmt das Gericht eine Frist, innerhalb der ein Insolvenzplan erstellt werden muss. Dieser wird in der folgenden Zeit erarbeitet und liegt gegebenenfalls mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor. Sieht das Gericht die Voraussetzungen einer Eigenverwaltung als gegeben an, eröffnet es das Insolvenzverfahren. Mit den Gläubigern wird anschließend in einem gesonderten Termin der Insolvenzplan erörtert und abgestimmt. Unterstützen die Gläubiger den Plan, bestätigt das Gericht abschließend den Insolvenzplan. Damit gehen etwa zwei bis vier Wochen später die Aufhebung des Insolvenzverfahrens und die anschließende Planerfüllung einher.

Ziel: Wiederherstellung der Markt- und Wettbewerbsfähigkeit

Ziel ist die Überzeugung des Gerichts davon, dass die Fortführung des Unternehmens mit einem „operativ gesunden Kern“ möglich ist und eine dauerhafte Wiederherstellung der Markt- und Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden kann.

Krisenkommunikation

Die Geschäftsführung hat in der Regel keine Erfahrung mit Krisensituationen und ist schlichtweg überfordert, wenn von allen Seiten Fragen kommen, wie: Geht es weiter mit dem Geschäftsbetrieb? Werden Mitarbeiter entlassen? Wie groß ist die Liquiditätslücke?
Im Verfahren hat die Krisenkommunikation demnach eine Schlüsselposition bei der Krisenkommunikation – sie ist ein maßgeblicher Faktor für das Gelingen der Sanierung. Dabei müssen alle Beteiligten im Verfahren berücksichtigt werden: Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner sowie die Medien. Gefragt sind viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung.

Wir unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens. Wir haben bereits eine Vielzahl von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung begleitet und gemeinsam mit den Unternehmen eine erfolgreiche Sanierung erzielt – zum Beispiel als Sachwalter oder Sanierungsgeschäftsführer. Unsere täglichen Aufgaben reichen dabei von der Kapitalbeschaffung, über Gespräche oder Verhandlungen mit allen Stakeholdern,  Krisenkommunikation, bis zur Unterstützung bei der Insolvenzplanerstellung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.“

So hat das Unternehmen Derivest GmbH auf seiner Seite geworben:

Stabile Erträge für Ihre finanzielle Zukunft

Mit dem vorliegenden Anlageangebot bietet die Derivest GmbH, unter Einbeziehung der Sensus Vermögensverwaltungen GmbH als erfahrenen Portfolioverwalter, eine weitere Möglichkeit, an ihrem bewährten und erfolgreichen Anlagekonzept in Form einer festverzinslichen Kapitalanlage (6,00 % p.a.1) zu partizipieren. Dabei wird wahlweise eine monatliche Auszahlung der Zinsen oder die automatische Wiederanlage (= Thesaurierung) der Zinsen angeboten. Eine möglichst breite Streuung der Anlagen auf eine Vielzahl von Markt­segmenten soll zur Stabilität und zum nachhaltigen Erfolg des Investments beitragen.

Das öffentliche Angebot wurde am 31.12.2015 eingestellt!


Kapitalmarktunabhängige Rendite

Bei allen Anlageaktivitäten steht der Vermögenserhalt sowie die Erzielung einer nachhaltigen und überdurchschnittlichen Rendite im Fokus – unabhängig von den Schwankungen an den internationalen Kapitalmärkten.

Renditedarstellung bei 6,00 % p.a.1
vs. Aktienmarktentwicklung (MSCI-World-Aktienindex)

1 Festverzinsliche Kapitalanlage (Nachrangdarlehen der Derivest GmbH (2. Tranche)): Maßgeblich sind ausschließlich die Nachrangdarlehnsbedingungen der Derivest GmbH (2. Tranche) sowie die Angaben im Verkaufsexposé (Stand: März 2012) und auf dem Zeichnungsschein. Bitte beachten Sie in Zusammenhang mit dem Erwerb der Nachrangdarlehen auch die entsprechenden Risikohinweise im Verkaufsexposé. Hinweis: Durch Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung des valutierten Darlehensbetrages darf bei der Derivest GmbH kein Insolvenzgrund herbeigeführt werden.

Auf die angebotenen Nachrangdarlehen ist das Vermögensanlagengesetz erst ab dem 01. Januar 2016 anzuwenden.

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