Was die Initiatoren der SHB-Fonds veranlasst hat, ihre SHB Innovative Fondskonzepte AG Immobilienfonds umzubenennen, ist nicht bekannt. Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Bezeichnung SHB Innovative Fondskonzepte verbrannt ist. Man kann zu Recht sagen, dass kein einziger der Fonds die Versprechen auch nur annähernd eingehalten hat. Unter diesem Aspekt sind sie schlichtweg gescheitert. Aber noch immer gibt es zumindest für Ratenzahler die Möglichkeit, aus den SHB-Immobilienfonds auszusteigen.
Nach der Auflistung der oben benannten Fonds, die jetzt alle nicht mehr die Bezeichnung SHB Innovative Fondskonzepte in der Firmierung tragen.
SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. BusinessPark Stuttgart KG heißt
jetzt
BusinessPark Stuttgart Fonds GmbH & Co. KG
SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carré Göttingen KG heißt jetzt
ECG Immobilienfonds GmbH & Co. KG
SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG heißt
jetzt
MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG
SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Erlenhofpark München Unterhaching KG heißt
jetzt
SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG i.L.
SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG heißt jetzt
Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG
SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG heißt
jetzt
Renditefonds 6 GmbH & Co. KG
Freilich wird auch die Umbenennung die mangelnde Rentabilität der SHB Fonds nicht ausgleichen. Es ist schon erschreckend, wie hier Millionen Anlegergelder bislang vernichtet worden sind.
SHB Fonds: Das Kapital sollte sich mehr als verdoppeln
Dabei war den Anlegern versprochen worden, dass sich der Einsatz mindestens verdoppeln würde. Daraus ist sogar das Konzept „Clevere Kombi“ entstanden. Hier wird die Hälfte eingezahlt. Die zweite Hälfte soll durch die Gewinnausschüttungen anwachsen. Die Verdoppelung des Einsatzes wird auch von der inzwischen insolventen A-FIN immer wieder in ihren Beratungsunterlagen dokumentiert.
SHB Sonnenhöfe in Auflösung
Eine Reihe der SHB-Fonds sind nicht weit hinter den Prognosen zurückgeblieben, sondern im wahrsten Sinne gescheitert, wie der ehemalige SHB Erlenhofpark, dessen Umbenennung in SonnenHöfe auch nicht das fehlwirtschaftliche Konzept ausgleichen konnte.
Die Immobilie des SHB SonnenHöfe ist zwischenzeitlich veräußert. Der Fonds ist in Liquidation. Anleger streiten sich mit der SHB-Verwaltung darüber, ob trotz der Liquidation die Raten eingezahlt werden müssen.
SHB Altersvorsorgefonds: Laut BGH irreführende Bezeichnung
Der SHB Altersvorsorgefonds hat es immerhin zu einer gewissen Berühmtheit geschafft. Er ist Gegenstand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes gewesen, der festgestellt hat, dass allein die Bezeichnung „Altersvorsorge“ den Anleger schon in die Irre geführt hat. Zur Altersvorsorge war der Altersvorsorgefonds nie geeignet. Der Treuhänder ist vom Bundesgerichtshof auf Schadensersatz verurteilt worden.
SHB Altersvorsorgefonds: Schwere Verluste durch LHI Pleite
Der SHB Altersvorsorgefonds hat seine Untauglichkeit allein dadurch bewiesen, dass ein Gutteil des Fondsvermögens durch die Insolvenz des LHI Industrieparks in Köln, an dem sich der SHB Altersvorsorgefonds beteiligt hatte, weggebrochen ist. Dass sich der Restfonds, der jetzt MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG heißt, jemals auch nur theoretisch rechnen könnte, erscheint ausgeschlossen. Aus Altersvorsorge wird Alterssorge.
SHB Immobilienfonds: Urteile auf Schadensersatz gegen Berater
Es gibt eine Vielzahl von Urteilen gegen Anlageberater, die die SHB-Immobilienfonds vertrieben haben. Die Vertriebe und Anlageberater haben die mit der Beteiligung an den SHB-Fonds verbundenen Risiken falsch dargestellt oder vollständig verschwiegen. Anleger der SHB Fonds wurden nach Urteilen so gestellt, als hätten sie Beteiligung nicht gezeichnet.
SHB Immobilienfonds: Hauptvertrieb A-Fin flüchtet in die Insolvenz
Hauptvertrieb für die SHB Fonds war der AFD Allgemeiner Finanzdienst, der es auch versucht hat, durch eine Umbenennung in A-FIN Allgemeiner Finanzdienst seiner Vergangenheit zu entgehen. Er kann leider nicht mehr in Anspruch genommen werden, aber auch in diesen Fällen ist es immer noch möglich, die Beteiligung zu beenden und mögliche Ratenzahlungen damit zu stoppen. Vielen Anlegern ist nämlich gar nicht bewusst, dass sie einer Kommanditgesellschaft beigetreten sind und damit auch auf die volle Zeichnungssumme haften.
Rechtsanwalt Jochen Resch
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