Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen.
Eine entsprechende Klage der AfD werde abgewiesen, erklärte gestern Abend das Gericht. Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden.
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen habe das BfV in Gutachten und zugehörigen Materialsammlungen belegt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die AfD habe diesen Belegen lediglich „pauschales Bestreiten“ entgegengesetzt. Die Einschätzung des Verfassungsschutzes beruhe insgesamt auf einer „nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung“.
AfD-Chef Tino Chrupalla zeigte sich von dem Urteil überrascht. „Wir teilen die Auffassung des Gerichts nicht. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten“, sagte er. Natürlich sei er auch enttäuscht. „Ist ja ganz klar.“
Kommentar hinterlassen