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Desastermeldung für die Bank: FMA verhängt Sanktion gegen die BNP Paribas SA wegen Verletzung der Anforderungen an redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen im Rahmen ihres Marktauftritts

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geralt (CC0), Pixabay
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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch eine Verletzung der Anforderungen an redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen hinsichtlich des Marktauftritts gegen die BNP Paribas SA als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz  (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 235.000,- verhängt hat.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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FMA sanctionne BNP Paribas SA pour violation des exigences d’information honnête, claire et non trompeuse dans le cadre de sa présence sur le marché

L’Autorité autrichienne des marchés financiers FMA annonce qu’elle a agi contre BNP Paribas SA en raison de violations de la loi de 2018 sur la surveillance des valeurs mobilières (WAG 2018) et du règlement délégué (UE) 2017/565 en raison d’une violation des exigences en matière d’honnêteté, de clarté et de informations non trompeuses concernant la présence sur le marché la personne morale a infligé une amende de 235 000,00 EUR au titre de la clôture accélérée de la procédure conformément à l’article 22 (2b) de la loi sur l’autorité des marchés financiers (FMABG).

La décision de sanction est définitive.

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