Deskcenter AG
Leipzig
Bekanntmachung der Nutzung genehmigten Kapitals der Deskcenter AG
zur Ausgabe von bis zu 292.634 Neuen Aktien
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. November 2020 ist der Vorstand ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31. Oktober 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 1.296.361,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.296.361 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die entsprechende Satzungsänderung ist am 24. November 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen worden.
Der Vorstand hat durch Beschluss vom 4. April 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 8. April 2022 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 292.634,00 durch Ausgabe von bis zu 292.634 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) zu erhöhen. Mit Beschluss vom 22. April 2022 hat der Vorstand einem Ausgabebetrag von EUR 3,50 je Neuer Aktie festgelegt. Die Neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2021/22 gewinnberechtigt.
Das konkrete Volumen der Kapitalerhöhung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt.
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. November 2020 sowie § 4 Absatz (3) der Satzung der Deskcenter AG ist das Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen.
Ein Formular des Zeichnungsscheins ist bei der Gesellschaft erhältlich.
Leipzig, im April 2022
Der Vorstand
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