Die schwedische Datenschutzbehörde hat Spotify mit einer Geldstrafe von 58 Millionen schwedischen Kronen (4,99 Mio. Euro) belegt. Diese Entscheidung wurde heute von der Datenschutz-NGO NOYB bekannt gegeben, die eine Beschwerde und anschließende Klage wegen Untätigkeit der Behörde eingereicht hatte.
Laut NOYB hat Spotify nicht angemessen auf Anfragen von Nutzern und Nutzerinnen geantwortet. Die schwedische Behörde habe festgestellt, dass Spotify seinen Verpflichtungen bezüglich des Zugangs zu den eigenen Daten und der Bereitstellung von Informationen über deren Verwendung nicht in vollem Umfang nachgekommen sei.
Da Spotify seinen Hauptsitz in Schweden hat, ist die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) für diesen Fall zuständig. NOYB hat eine Reihe von Beschwerden gegen verschiedene Streamingdienste eingereicht, da diesen die Nutzern und Nutzerinnen keine einfache Möglichkeit bieten würden, ihr Auskunftsrecht gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung auszuüben.
Laut NOYB wurde über die Beschwerde mehr als vier Jahre lang nicht entschieden. Um eine Entscheidung zu erzwingen, musste NOYB die schwedische Behörde verklagen. Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei NOYB, betonte, dass es das Grundrecht jedes Nutzers sei, vollständige Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten zu erhalten. Das Auskunftsrecht umfasse auch Informationen über die Herkunft der Daten, Empfänger der Daten und Details zu internationalen Datenübermittlungen. Im Fall von Spotify seien diese Informationen nicht vollständig bereitgestellt worden.
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